Wochen ohne Nachricht
Seit Mitte September 1989 war ich in einem Gefängnis in Karl-Marx-Stadt. Die meiste Zeit war ich allein in einer Zelle. Ich bekam keinen Besuch und hatte keinerlei Kontakt nach draußen. Erst später erfuhr ich, dass die Briefe meiner Mutter, die sie weiterhin nach Cottbus geschickt hatte, unbeantwortet an sie zurückgesandt worden waren.
Ich wusste nicht, was außerhalb meiner Zelle über mich entschieden wurde. Während ich in völliger Ungewissheit lebte, lief in den Behörden längst ein genau festgelegter Vorgang ab.
Auf dem Papier war der Tag längst festgelegt
Am 2. Oktober 1989 beantragte der Staatsanwalt des Bezirks Erfurt die Aussetzung meiner restlichen Freiheitsstrafe auf Bewährung. In dem Antrag steht bereits der entscheidende Satz: „Die Entlassung sollte am 20.10.89 erfolgen.“
Am 4. Oktober entsprach das Kreisgericht Erfurt-Mitte diesem Antrag. Es setzte die verbleibende Strafe für ein Jahr zur Bewährung aus und bestimmte ausdrücklich: „Der Tag der Entlassung wird auf den 20.10.1989 bestimmt.“ Noch am selben Tag wurde eine eigene Entlassungsverfügung ausgestellt. Eine spätere Mitteilung vermerkt als Ziel meiner Entlassung unmissverständlich: „nach BRD“.




Der frühe Morgen des 20. Oktober
Sehr früh am Morgen standen plötzlich mehrere Männer vor meiner Zellentür. Sie forderten mich auf herauszutreten. Vor mir gingen Männer, hinter mir ebenfalls. Man brachte mich in einen Raum, in dem ich ein neues Hemd bekam. Der Raum wirkte wie ein kleines Fotoatelier: Lampen, ein Stuhl und eine Kamera.
Meine eigene Brille musste ich absetzen. Stattdessen setzte man mir eine Brille ohne Gläser auf und machte Fotos von mir. Danach musste ich wieder mein normales Sträflingshemd anziehen.
Anschließend wurde ich in den Duschbereich geführt. Ich duschte und fand im nächsten Raum meine Kleidung vor – die Sachen aus der Effektenkammer, die ich bei meiner Festnahme getragen hatte.
Zigaretten, Schokolade und ein rosafarbenes Dokument
Danach kam ich in einen Raum, der mich an einen kleinen Verkaufsladen erinnerte, wie Kinder ihn zum Spielen einrichten. Dort lagen verschiedene Produkte aus. Mit meinem restlichen Geld musste ich etwas davon kaufen. Ich entschied mich für Zigaretten und Schokolade.
Man gab mir ein rosafarbenes Dokument. Aufgeklappt war es ungefähr A5, zusammengefaltet etwa A6 groß. Darin befand sich das Foto, das kurz zuvor aufgenommen worden war, außerdem mein Name und mein Geburtsdatum. Das Feld für die Staatsangehörigkeit war leer.
Was dieses Dokument genau bedeutete und was nun mit mir geschehen sollte, erklärte mir niemand.
Ein Zug in eine unbekannte Richtung
In einem zivilen Fahrzeug wurde ich zum Bahnhof gebracht. Ich wusste weiterhin nicht, was vor sich ging. Es wurde nicht gesprochen, und auch ich fragte nichts. Nach so langer Isolation redet man nicht mehr viel.
Man setzte mich in den ersten Wagen eines Zuges und brachte mich in ein Abteil. Die einzige Anweisung lautete, dass ich erschossen würde, wenn ich den Zug verließe.
Der Zug fuhr los. Ich wusste nicht, wohin. Erst einige Stationen später konnte ich an einem Bahnhof erkennen, dass der Zug in Richtung Frankfurt am Main fuhr. Ich blieb in meinem Abteil.
Gerstungen, Bebra – und plötzlich der Westen
In Gerstungen gingen die DDR-Grenzkontrolleure an meinem Abteil vorbei. Erst in Bebra kam der Bundesgrenzschutz zu mir und fragte nach meinen Papieren. Ich hatte nur das rosafarbene Dokument, die Schokolade und die Zigaretten.
Die Beamten sagten mir, dass ich nach Gießen müsse. Am nächsten Bahnhof im Westen stieg ich aus und ging zur Bahnhofsmission. Dort half man mir, den richtigen Zug zu finden. Auf meine Frage nach einer Fahrkarte sagte man mir, ich brauche keine: Ich solle lediglich das rosafarbene Dokument vorzeigen, die Kollegen wüssten dann Bescheid.
In Gießen sollte ich mich erneut an die Bahnhofsmission wenden. Als ich dort ankam, erklärte man mir den Weg zum Aufnahmelager. Ich ging dorthin.
Wie es dort weiterging, ist ein neues Kapitel.
Was die Akte belegt – und was sie verschweigt
Das Verwirklichungsheft belegt die behördliche Vorbereitung: Antrag am 2. Oktober, Gerichtsbeschluss und Entlassungsverfügung am 4. Oktober, interne Weiterleitung am 5. Oktober sowie die Entlassung am 20. Oktober 1989 mit dem Ziel „nach BRD“.
Die Akte führt mich Anfang Oktober weiterhin als „z. Z. StVE Cottbus“. Meine tatsächliche Unterbringung in Karl-Marx-Stadt erscheint in diesen Auszügen nicht. Ebenso wenig erzählt das Verwirklichungsheft von meiner Isolation, den ausbleibenden Besuchen, den zurückgesandten Briefen meiner Mutter, der morgendlichen Prozedur, der Todesdrohung im Zug oder meiner Ungewissheit. Die Formulare kannten meinen Entlassungstag. Ich kannte ihn nicht.



Der Amnestiebeschluss vom 27. Oktober kann nicht der Grund für meine Entlassung gewesen sein: Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich bereits seit einer Woche in der Bundesrepublik. Der spätere Vermerk betrifft vielmehr den noch zur Bewährung ausgesetzten Strafrest.
Quelle: Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv, Verwirklichungsheft 764/89 (Auszüge). Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte wurden persönliche Kontaktdaten, Personenkennzahlen, Unterschriften und interne Einzelangaben dauerhaft geschwärzt. Veröffentlicht werden ausschließlich neu gerasterte Bilddateien, nicht das bearbeitbare Ausgangs-PDF.