Über meine Zukunft wurde ohne mich entschieden
Am 16. Juni 1989 fasste die Arbeitsgruppe XXII der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Erfurt das Ergebnis ihrer Prüfung zusammen. Es ging um die Frage, ob ich aus der Haft in die Bundesrepublik ausreisen durfte – oder, aus meiner heutigen Sicht treffender formuliert, ob man mich nach meiner Haft aus der DDR abschieben wollte.
Die Akte nennt meine Verhaftung vom 14. Februar 1989, meine Verurteilung zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe sowie meine damalige Ausbildung. Anschließend hält sie ausdrücklich fest:
„Durch den O. erfolgte keine offizielle Antragstellung zur ständigen Ausreise in die BRD.“
Ich hatte nie einen Ausreiseantrag gestellt
Dieser Satz stimmt. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt einen offiziellen Ausreiseantrag gestellt. Warum auch? Schon damals war meine Haltung klar: Für Freiheit stellt man keinen Antrag. Ich wollte nicht darum bitten, die DDR verlassen zu dürfen. Ich wollte selbst über mein Leben entscheiden und meinen Weg in die Freiheit gehen.
In den Vernehmungen hielt ich daran fest, künftig in der Bundesrepublik leben zu wollen. Hinzu kam die bewusste Wahl meines Anwalts: Professor Dr. Wolfgang Vogel in Berlin. Vogel war der zentrale Vermittler zwischen der DDR und der Bundesrepublik beim Freikauf politischer Häftlinge. Wer ihn als Anwalt wählte, machte damit unübersehbar, dass er nur noch eines wollte: raus aus der DDR.
Meine Sicht im Rückblick
Auf einer Liste – und zur Ware geworden
Mit der Wahl Wolfgang Vogels setzte ich mich, so empfinde ich es heute, gewissermaßen selbst auf eine Warteliste. Heute würde man vielleicht von einer „Shoppingliste“ sprechen. Denn beim Häftlingsfreikauf erhielt die DDR für die Freilassung politischer Gefangener materielle Gegenleistungen aus dem Westen.
So wurde auch mein Leben zum Gegenstand staatlicher Verhandlungen. Die DDR konnte mit einem inhaftierten Menschen noch einen wirtschaftlichen Nutzen erzielen und begehrte Devisen beziehungsweise Waren aus dem Westen erhalten. Für mich bleibt deshalb ein bitterer Gedanke: Ich wurde zur Ware.
Die hier gezeigten Blätter belegen die interne Vorbereitung und Zustimmung zu meiner Ausreise aus der Haft. Ob und in welcher konkreten Vereinbarung mein Name anschließend auf einer Freikaufliste geführt wurde, geht aus diesen vier Seiten allein nicht hervor.
Was die Akte über meine Beweggründe behauptet
Das Dokument führt an, ich hätte mich in der DDR beruflich nicht meinen Wünschen entsprechend entwickeln können, hätte „illusionäre Vorstellungen“ von meinen beruflichen Möglichkeiten im Westen gehabt und mich in meinen Reisemöglichkeiten stark eingeschränkt gefühlt.
Der Wunsch nach beruflicher Freiheit war real. Ich hatte mit meinen Modeentwürfen bereits Erfolg und wollte nach Paris. Was die Akte als Illusion abwertete, war für mich eine konkrete Hoffnung auf ein selbstbestimmtes Leben.
Aktenbehauptung und meine Erinnerung
Zehn Jahre als Berufsunteroffizier
Die Unterlage bringt meinen Fluchtplan außerdem mit einer bevorstehenden Einberufung zur Nationalen Volksarmee in Verbindung und spricht von einer Verpflichtung zu einer dreijährigen Dienstzeit. Diese Darstellung stimmt aus meiner Erinnerung nicht.
Bereits in der Schule wurden Jugendliche von Wehrbeauftragten angesprochen und zu einer längeren Laufbahn bei der NVA gedrängt. Bei meiner Musterung, ich war ungefähr 17 Jahre alt, wurde ich so lange bearbeitet, bis ich die Verpflichtung für zehn Jahre als Berufsunteroffizier unterschrieb. Es ging nicht um eine dreijährige Offizierslaufbahn.
Zu dieser geplanten militärischen Zukunft gehörte auch die passende Berufsausbildung. Ohne dass ich mich selbst bewerben musste, wurde für mich unmittelbar nach der Schule eine Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenmonteur organisiert. Das passte zur vorgesehenen Aufgabe: Später sollte ich auch „meinen“ Panzer reparieren können.
Diese Ausbildung brach ich ab. Nicht, weil mir technische Fähigkeiten fehlten, sondern weil ich als offen schwuler Jugendlicher massive Probleme mit anderen Lehrlingen bekam. Meinem damaligen Meister war mein Schwulsein gleichgültig; für ihn zählten meine Fähigkeiten.
Ich wollte nicht vor meinem Militärdienst fliehen. Mein Entschluss, die DDR zu verlassen, entstand aus meinem Wunsch nach persönlicher, beruflicher und gesellschaftlicher Freiheit – nicht aus dem Versuch, mich dem Militärdienst zu entziehen.
Keine „Versagungsgründe“
Am Ende vermerkt die Staatssicherheit, dass ich keine „aktive feindliche Tätigkeit“ geleistet hätte, kein Geheimnisträger gewesen sei und keinen Zugang zu volkswirtschaftlich wichtigen Bereichen von Forschung und Entwicklung gehabt habe. Deshalb besäße ich nach ihrer Einschätzung keine Kenntnisse von Staatsgeheimnissen.
„Gegen eine Übersiedlung des Obst, Mario aus der Haft gibt es keine Versagungsgründe.“
Auf dem abschließenden Blatt BStU 114 steht schließlich: „Durch unsere Diensteinheit wird einer Ausreise in die BRD aus der Haft zugestimmt.“
Damit war aus Sicht der beteiligten Diensteinheit entschieden: Der DDR-Staat sah keinen Grund mehr, mich nach meiner Entlassung im Land zu behalten. Ich hatte nie einen Ausreiseantrag gestellt – und dennoch wurde meine dauerhafte Ausreise vorbereitet.
Hinweis zur Quelle: Die Abbildungen zeigen ausschließlich die von mir bereitgestellten PNG-Dateien. Die vorhandenen Schwärzungen wurden nicht entfernt oder rekonstruiert. Wörtliche Zitate beschränken sich auf eindeutig lesbare Passagen. Meine persönlichen Erinnerungen und Richtigstellungen sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
Historische Einordnung: Wolfgang Vogel war seit 1963 staatlicher Beauftragter der DDR für den Freikauf und Austausch politischer Häftlinge. Nach Angaben der Bundesstiftung zur Aufarbeitung vermittelte er den Freikauf von 33.775 Gefangenen. Das Bundesarchiv beschreibt, dass die DDR den Häftlingsfreikauf im Zusammenhang mit Kreditgewährung und innerdeutschem Handel betrachtete. Bundesstiftung Aufarbeitung: Wolfgang Vogel · Bundesarchiv: Akten zum Häftlingsfreikauf