15. Februar 1989

„Streng geheim“ – mein Fall im Tagesrapport des MfS

Schon einen Tag später zentral gemeldet

Am 14. Februar 1989 wurde ich in Erfurt festgenommen. Bereits am folgenden Tag erschien mein Fall in einem als „Streng geheim“ eingestuften Tagesrapport der Zentralen Koordinierungsgruppe des Ministeriums für Staatssicherheit.

Mein persönlicher Wunsch nach Freiheit war damit nicht mehr nur Gegenstand der Ermittlungen in Erfurt. Er war Teil der zentralen Berichterstattung des MfS über Menschen, die versucht hatten, die DDR zu verlassen.

Deckblatt des als streng geheim eingestuften MfS-Rapports 40/89 vom 15. Februar 1989
„Streng geheim“: Rapport Nr. 40/89 für den 15. Februar 1989. Personenbezogene Angaben Dritter wurden dauerhaft geschwärzt.

Mein Leben in wenigen Verwaltungszeilen

In der Übersicht wurde ich als 18-jähriger Kleidungsfacharbeiterlehrling beim VEB Modellkleidung Erfurt geführt. Festgehalten wurden der beabsichtigte Weg über die ČSSR und Österreich in die Bundesrepublik sowie der Raum Bratislava als geplantes Grenzgebiet.

Die ausführlichere Darstellung nennt als vorgesehenen Tag den 16. Februar 1989. Mein Facharbeiterzeugnis sollte mir am 15. Februar ausgehändigt werden. Ich wollte es auf meinem Weg in ein freies Leben mitnehmen. Zwei Tage vor dem geplanten Aufbruch wurde ich festgenommen.

Gegen mich wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 213 des Strafgesetzbuches der DDR eingeleitet. Was für mich der Versuch war, selbst über mein Leben zu entscheiden, bezeichnete der Staat als „ungesetzlichen Grenzübertritt“ und „Straftat“.

Kein Einzelfall, sondern Teil eines Systems

Der Rapport macht deutlich, dass mein Fall kein vereinzeltes Ereignis innerhalb des DDR-Grenzregimes war. Die Staatssicherheit erfasste Fluchtversuche aus verschiedenen Bezirken, fasste sie in täglichen Berichten zusammen und leitete sie an ihre zentrale Koordinierungsstelle weiter.

Auch aus dem damaligen Bezirk Erfurt wurden Menschen gemeldet, die versucht hatten, die DDR ohne staatliche Genehmigung zu verlassen. Mein persönlicher Wunsch nach Freiheit wurde auf diese Weise zu einem nummerierten Vorgang innerhalb einer bürokratischen Gesamtübersicht. Bereits einen Tag nach meiner Festnahme erschien mein Fall in einem als „Streng geheim“ eingestuften Rapport des Ministeriums für Staatssicherheit.

Was das Dokument belegt

Der Rapport bestätigt die zeitliche Abfolge meiner Erinnerung: die Festnahme am 14. Februar, die vorgesehene Übergabe meines Facharbeiterzeugnisses am 15. Februar und meinen geplanten Aufbruch am 16. Februar 1989. Zugleich zeigt er, wie schnell Informationen von der Bezirksverwaltung Erfurt in die zentrale Berichtsstruktur des MfS gelangten.

Er ist dennoch kein neutraler Tatsachenbericht. Begriffe wie „Straftat“, „Mißbrauch Reiseverkehr“ und „ungesetzliches Verlassen“ geben die Sichtweise und Sprache des DDR-Staatsapparates wieder. Ich veröffentliche das Dokument deshalb nicht unkommentiert, sondern stelle seiner Verwaltungssprache meine persönliche Geschichte gegenüber.

Quelle: Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv, MfS-ZKG Nr. 7639, Anlage 21/4. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte wurden Angaben zu anderen Betroffenen, persönliche Kontaktdaten, Unterschriften und interne Einzelangaben dauerhaft geschwärzt. Veröffentlicht werden ausschließlich neu gerasterte Bilddateien, nicht das bearbeitbare Ausgangs-PDF.