5. Juni 1989

Prüfung von Versagungsgründen – Ausreise aus der Haft

Stasi-Unterlage BStU 111: Prüfung von Versagungsgründen Haftfälle vom 5. Juni 1989
Stasi-Unterlage BStU 111 vom 5. Juni 1989. Zum Vergrößern anklicken.

Eine Entscheidung über mein Leben

Am 5. Juni 1989 begann innerhalb des DDR-Staatsapparates eine weitere Prüfung meines Falls. Unter der Überschrift „Prüfung von Versagungsgründen Haftfälle“ wurde untersucht, ob etwas gegen meine Entlassung aus dem Strafvollzug und meine anschließende ständige Ausreise in die Bundesrepublik beziehungsweise nach West-Berlin sprach.

Der Begriff „Versagungsgründe“ kann leicht missverstanden werden. Gemeint waren hier nicht Gründe, mich weiter in Haft zu halten. Gesucht wurden vielmehr Gründe, aus denen der Staat die vorgesehene Ausreise noch hätte verweigern können.

„Es wird gebeten, die konkreten Überprüfungsergebnisse bis zum 19.6.1989 […] zu übersenden.“

Die Bezirkskoordinierungsgruppe verlangte das Ergebnis in zweifacher Ausfertigung und kennzeichnete den Vorgang als „Haftfälle – H 12/89“. Hinter dieser knappen Verwaltungssprache stand eine weitreichende Entscheidung: Sollte ich nach meiner Haft in der DDR bleiben oder sollte man mich unmittelbar in den Westen ausreisen lassen?

Was dieses Blatt noch nicht beantwortet

Auf dieser ersten Seite wird lediglich der Prüfauftrag erteilt. Die Antwort steht auf den folgenden Blättern BStU 112 bis 114. Dort hielten die Mitarbeiter nicht nur ihre Entscheidung fest, sondern auch Behauptungen über meine Beweggründe und meinen Militärdienst, die aus meiner Sicht teilweise falsch sind.

Weiterlesen: Kein Ausreiseantrag – und dennoch sollte ich aus der Haft in die Bundesrepublik ausreisen.

Hinweis zur Quelle: Grundlage dieser Einordnung ist die abgebildete Kopie aus meinen Unterlagen. Geschwärzte Stellen bleiben unverändert. Nicht zweifelsfrei lesbare Passagen werden nicht als wörtliches Zitat wiedergegeben.