11. April 1989

Das Urteil: Im Namen des Volkes der DDR

11. April 1989

Ein Urteil über meinen Wunsch nach Freiheit

Am 11. April 1989 wurde ich vor die Strafkammer des Kreisgerichts Erfurt-Mitte gebracht. Ich war 18 Jahre alt und seit dem 14. Februar in der Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit in der Andreasstraße inhaftiert.

Mein Plan war gewesen, die DDR am 16. Februar über die ČSSR und Österreich in Richtung Bundesrepublik zu verlassen. Zwei Tage vorher hatte mich die Staatssicherheit an meinem Arbeitsplatz festgenommen. Was für mich der Versuch war, selbst über mein Leben und meine Zukunft zu entscheiden, wurde nun in der Sprache des DDR-Strafrechts gegen mich verwendet.

Das Gericht verurteilte mich wegen „Vorbereitung zum ungesetzlichen Grenzübertritt“ und „öffentlicher Herabwürdigung“ zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.

Dauerhaft geschwärzte erste Seite des DDR-Urteils gegen Mario Obst vom 11. April 1989
„Im Namen des Volkes“: die erste Seite meines Urteils vom 11. April 1989. Persönliche Kontaktdaten und Namen Dritter wurden dauerhaft geschwärzt.

Was das Dokument festhält

Auf der ersten Seite stehen mein Name, mein Geburtsdatum, die Anklagepunkte und das Strafmaß. Ebenso werden das Gericht und die am Verfahren beteiligten Personen aufgeführt. Hinter dieser nüchternen Aufzählung verschwindet, worum es für mich tatsächlich ging: Ich wollte ein freies und selbstbestimmtes Leben führen.

Das Urteil ist deshalb kein neutraler Bericht über mich. Es spricht in den Begriffen eines Staates, der den Wunsch, das eigene Land ohne Genehmigung zu verlassen, kriminalisierte. Ich veröffentliche es nicht, weil ich mir diese Sprache zu eigen mache, sondern weil das Dokument sichtbar macht, wie mein Wunsch nach Freiheit zu einer Strafsache erklärt wurde.

Von Erfurt nach Cottbus und Karl-Marx-Stadt

Nach meiner Verurteilung wurde ich in das Gefängnis nach Cottbus gebracht. Der frühere Haftort ist heute das Menschenrechtszentrum Cottbus.

Seit Mitte September 1989 befand ich mich schließlich in einem Gefängnis in Karl-Marx-Stadt. Dort war ich überwiegend allein in einer Zelle und hatte keinen Kontakt nach draußen. Am 20. Oktober 1989 wurde ich von dort fortgebracht. Wie dieser Tag verlief, erzähle ich im Kapitel „Bis der 20. Oktober 1989 kam“.

1993: Das Urteil wird aufgehoben

Am 21. April 1993 erklärte das Bezirksgericht Erfurt dieses Urteil für rechtsstaatswidrig und hob es auf, soweit es mich betraf. Der Beschluss stellt fest, dass es der politischen Verfolgung gedient hatte, und rehabilitiert mich. Den Verlauf und den geschwärzten Beschluss dokumentiert das Kapitel Meine Rehabilitierung.


Der Besuch, der keiner mehr sein durfte

Für den 11. April 1989 war um 13:30 Uhr der nächste Besuch meiner Mutter Rosemarie vorgesehen. Doch ausgerechnet an diesem Tag fand meine Verhandlung statt. Der Besuch wurde gestrichen.

Meine Mutter durfte als einzige Angehörige im Zuschauerbereich des Gerichtssaals sitzen. Sie war mir damit räumlich nahe – und durfte mir doch nicht als Mutter gegenübersitzen, nicht mit mir sprechen und mich nicht in den Arm nehmen. Sie musste miterleben, wie ihr Sohn zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Für diesen ausgefallenen Besuch hatte sie mir verschiedene Dinge mitgebracht. Vieles davon bekam ich nicht. Auf ihrer handschriftlichen Liste wurden mehrere Sachen gestrichen. Gleichzeitig dachte sie bereits an meinen bevorstehenden 19. Geburtstag am 23. April und schrieb ihre Wünsche für mich auf das Blatt.

Heute trage ich den ersten Vornamen meiner Mutter als Teil meines eigenen Namens: Rosemarie. Damit gehört ihr Name nicht nur zu dieser schmerzhaften Erinnerung, sondern für immer auch zu mir. Wie aus Mario Obst im Laufe meines Lebens Mario Volker Walter Bernhard Rosemarie Obst wurde, erzähle ich auf mvwbro.com.

Quelle: Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv, Unterlagen aus meiner Haftakte. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte wurden Personenkennzahlen, die damalige private Anschrift sowie Namen, Unterschriften und handschriftliche Angaben von Bediensteten dauerhaft geschwärzt. Der Name und die Unterschrift meiner Mutter Rosemarie bleiben mit meinem Einverständnis sichtbar. Veröffentlicht werden ausschließlich neu gerasterte Bilddateien, nicht die bearbeitbaren Ausgangsdokumente.