DIE STASI · Zum Weiterlesen

Die Stasi – Themen und Quellen

Themen und Quellen

Zum kurzen Überblick zurück. Hier stehen die ausführlichen Kapitel und ihre Nachweise. Wähle im Inhaltsverzeichnis das Thema, das Dich interessiert.

Eine Geheimpolizei wird verständlich, wenn ihre Strukturen und die Erfahrungen der Menschen zusammen betrachtet werden. Die Andreasstraße in Erfurt verbindet beides.

Dieser Bereich soll die Geschichte des Ministeriums für Staatssicherheit erklären und sie mit der Geschichte Erfurts verbinden. Im Mittelpunkt stehen politische Verfolgung und Untersuchungshaft. Meine persönliche Dokumentation (Mario V.W.B.R. Obst) bietet dafür einen konkreten Zugang. Sie wird durch Forschung und öffentlich zugängliche Quellen zur Geschichte Erfurts ergänzt.

Forschungsdarstellungen, zeitgenössische Akten und persönliche Erinnerungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die folgenden Abschnitte benennen ihre Belege. Meine Erfahrungen stehen für einen einzelnen Lebensweg. Aussagen aus meinem Fall werden nicht ohne weitere Nachweise auf andere Inhaftierte übertragen.

Historische Grundlagen · 1945–1950 und frühe Abhängigkeiten

Vorgeschichte und Gründung der Staatssicherheit

Die Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit am 8. Februar 1950 hatte eine Vorgeschichte in der sowjetischen Besatzungszone. Sowjetische Sicherheitsorgane und eine sich entwickelnde deutsche politische Polizei schufen die Voraussetzungen. Die SED drängte seit 1948 auf eine eigene Geheimpolizei. Im Laufe des Jahres 1949 wurde aus den Vorläuferstrukturen eine eigene Staatssicherheit aufgebaut. Nach der DDR-Gründung arbeitete sie zunächst als „Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft“ im Innenministerium; aus ihr ging 1950 das MfS hervor. Die neue Behörde sollte Gegner der entstehenden Parteiherrschaft verfolgen und deren Macht sichern.[1], [51]

Für die Einordnung ist deshalb zwischen dem formellen Gründungsdatum und den älteren Strukturen politischer Verfolgung zu unterscheiden. Wer die Geschichte erst 1950 beginnen lässt, verliert diese Voraussetzungen aus dem Blick. Wer dagegen jede politische Haft seit 1945 als „Stasi-Haft“ bezeichnet, verwischt Unterschiede zwischen Besatzungsorganen und späteren DDR-Institutionen.

Nach 1945: Besatzungsherrschaft und politische Verfolgung

Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann in der sowjetischen Besatzungszone eine neue politische Ordnung. Die Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen und der Aufbau einer Diktatur lassen sich dabei nicht einfach gleichsetzen. Jörg Echternkamp und Peter Lieb beschreiben ein Spannungsfeld zwischen der Ahndung tatsächlicher NS-Verbrechen, politischer „Säuberung“ und willkürlichem Terror. Sowjetische Militärtribunale und Sicherheitsorgane waren zentrale Akteure. Verhaftungen trafen auch Menschen, denen keine individuelle Straftat nachgewiesen worden war.[49]

Die sowjetischen Speziallager gehörten zu diesem Herrschaftssystem. Zu unterscheiden sind Internierungen ohne Gerichtsverfahren und Haft nach einem Urteil eines sowjetischen Militärtribunals. Zu den Internierten zählten ehemalige NS-Funktionäre, aber auch Menschen ohne entsprechende Funktionen. Seit 1947 nahm die Verfolgung tatsächlicher oder vermeintlicher Gegner der politischen Neuordnung zu. Für Thüringen ist das Speziallager in Buchenwald ein wichtiger Teil dieser Geschichte.[49]

Diese Vorgeschichte erklärt, weshalb politische Haft schon vor der Gründung des MfS untersucht werden muss. Ein sowjetisches Speziallager war jedoch keine MfS-Untersuchungshaftanstalt. Für jeden Haftort und jeden einzelnen Fall sind Zeitraum, verantwortliche Behörde und Art der Haft zu bestimmen. Die spätere Andreasstraße lässt sich so in einen größeren Zusammenhang stellen, ohne unterschiedliche Institutionen miteinander zu vermischen.

1947: Politische Polizei innerhalb der Kriminalpolizei

Eine deutsche politische Polizei entwickelte sich zunächst innerhalb bestehender Polizeistrukturen. Roland Wiedmann beschreibt im MfS-Lexikon die Neuordnung der Kriminalpolizei in der Deutschen Verwaltung des Innern. Im ersten Quartal 1947 entstand ein Referat K 5 für Aufträge deutscher und sowjetischer Behörden. Von diesem Zeitpunkt an ist die K 5 als politische Polizei anzusehen. Ihre Bezeichnung sollte diesen Charakter nach außen allerdings nicht erkennen lassen.[50]

Die Aufgaben verbanden Entnazifizierung mit der Bekämpfung politisch unerwünschter Aktivitäten. Wiedmann nennt neben Ermittlungen zu NS-Organisationen auch das Vorgehen gegen Anhänger der Sozialdemokratie und gegen als „Trotzkisten“ bezeichnete Menschen. Die eigentliche operative Arbeit fand vor allem in den Ländern statt. Die K 5 war damit eine Vorläuferstruktur des späteren MfS, noch kein eigenständiges Ministerium.[50]

1948/49: Der Weg zur eigenen Staatssicherheit

Die Entstehung des MfS war weder allein ein sowjetischer Auftrag noch ausschließlich eine deutsche Entscheidung. Roger Engelmann beschreibt das Drängen der SED-Führung auf eine eigene Staatssicherheit. Stalin stimmte im Dezember 1948 zu, obwohl die sowjetische Staatssicherheit dagegen gewesen war. Der Aufbau im Jahr 1949 folgte dem sowjetischen Vorbild und stand unter enger sowjetischer Kontrolle. Die Hauptverwaltung im Innenministerium bildete die unmittelbare Vorstufe des im Februar 1950 gegründeten Ministeriums.[51]

Für die Frage nach politischer Verantwortung bedeutet das: Der Aufbau verband die Interessen der SED-Spitze mit der Entscheidungsmacht der Besatzungsmacht. Die Behörde entstand innerhalb dieses Machtverhältnisses. Die sowjetische Prägung erklärt einen Teil ihrer Strukturen und Arbeitsweisen; sie hebt die Verantwortung der deutschen Beteiligten für ihr eigenes Handeln nicht auf.

Ein Ministerium ohne öffentlich erläuterte Befugnisse

Walter Süß beschreibt das Gründungsgesetz als außerordentlich knapp: Es gab die Einrichtung des Ministeriums bekannt, erläuterte aber dessen Aufgaben und Kompetenzen nicht. Genauere Festlegungen folgten in geheimen Statuten. Das Statut von 1953 führte die Beschlüsse der SED-Spitze vor den staatlichen Gesetzen und Verordnungen als Arbeitsgrundlage auf. Im Statut von 1969 standen ebenfalls das Parteiprogramm sowie die Beschlüsse von Zentralkomitee und Politbüro an erster Stelle.[2]

Für die historische Lektüre bedeutet das: Öffentliche Gesetze allein erklären nicht, wie der Apparat tatsächlich funktionierte. Auch interne Anweisungen und die Praxis der politischen Führung müssen untersucht werden. Eine Behördenbezeichnung sagt noch wenig darüber aus, wem die Institution verantwortlich war.

Die 1950er-Jahre: Anleitung durch sowjetische Berater

Die Gründung eines eigenen Ministeriums bedeutete zunächst keine unabhängige Leitung. Engelmann beschreibt sowjetische Instrukteure beziehungsweise Berater in den wichtigsten Diensteinheiten des MfS. Sie verfügten faktisch über Weisungs- und Vetobefugnisse. Der sowjetische Geheimdienstchef in Berlin-Karlshorst leitete zugleich den Leiter der DDR-Staatssicherheit persönlich an. „Beratung“ bezeichnete hier also erheblich mehr als fachliche Unterstützung.[52]

Dieses Verhältnis veränderte sich. Nach Engelmann gewann die SED-Spitze 1957 stärkeren Einfluss auf die eigenen Staatssicherheitsangelegenheiten; 1958 wurde das MfS eigenständiger.[51] Der Beraterapparat wurde im November 1958 aufgelöst. Es verblieben Verbindungsoffiziere, die gegenüber dem MfS keine Weisungskompetenz mehr hatten.[52] Damit änderte sich die Form der Zusammenarbeit. Die Verbindung zur sowjetischen Staatssicherheit und deren Einfluss bestanden dennoch weiter.[51]

Der Blick auf diese Veränderungen verhindert ein starres Bild der gesamten DDR-Zeit. Für die frühen 1950er-Jahre ist direkte sowjetische Anleitung zu berücksichtigen; für spätere Jahrzehnte müssen andere Entscheidungswege untersucht werden. Das folgende Kapitel über Stasi und SED führt deshalb zur politischen Leitung und den Handlungsspielräumen des Apparates.

Politische Verantwortung

Die Stasi und die Herrschaft der SED

Die Staatssicherheit entstand innerhalb der SED-Diktatur. Jens Gieseke betont, dass bei der Frage nach der Verantwortung nicht allein Offiziere oder Informanten betrachtet werden dürfen: Die SED-Führung gründete das MfS und leitete seine Verfolgungstätigkeit an. Die politische Verantwortung für das System gehört damit zur Geschichte der Stasi selbst.[3]

Diese Perspektive verhindert eine Verkürzung auf einzelne „Spitzel“. Zu untersuchen sind ebenso die politischen Auftraggeber und die Mitarbeiter, die Informationen anforderten, Quellen führten und Maßnahmen organisierten. Die Verantwortung einzelner Beteiligter muss anhand ihres Handelns beurteilt werden; die Bezeichnung einer Funktion ersetzt diese Prüfung nicht.

Politische Leitung und eigener Handlungsspielraum

Süß zeigt, dass die politische Anleitung nicht vor allem durch die Parteiorganisation innerhalb des MfS erfolgte, sondern durch die SED-Spitze. Für die Honecker-Zeit beschreibt er die direkten Gespräche zwischen Parteichef und Staatssicherheitsminister. Mielkes privilegierter Zugang stärkte zugleich seine Stellung gegenüber anderen Teilen des Parteiapparats. Die Unterordnung unter die Partei und der Einfluss des Ministers bestanden also nebeneinander.[2]

Als historische Einordnung lässt sich daraus ableiten: Die Staatssicherheit hatte erheblichen Einfluss, war jedoch in die politische Herrschaft eingebunden. Ihr Verhältnis zur Führung veränderte sich über die Jahrzehnte. Für konkrete Vorgänge muss geprüft werden, auf welcher Ebene Entscheidungen getroffen wurden und welche Spielräume vor Ort bestanden.

Historischer Überblick · 1950–1989

Vom frühen Terror zum umfassenden Überwachungsapparat

Der Apparat der späten 1980er-Jahre war das Ergebnis einer langen Entwicklung. Die folgenden Stationen bieten eine erste Orientierung. Sie werden im weiteren Ausbau durch vertiefende Kapitel ergänzt.

1953: Volksaufstand, Verfolgung und Umbau der Führung

Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 erschütterte die SED-Herrschaft. Klaus Bästlein beschreibt, wie die Parteiführung der Staatssicherheit vorwarf, nicht rechtzeitig gewarnt zu haben. Minister Wilhelm Zaisser verlor sein Amt; Ernst Wollweber übernahm die Leitung. Für zwei Jahre wurde die Staatssicherheit zum Staatssekretariat innerhalb des Innenministeriums herabgestuft. Ende 1955 erhielt sie wieder den Rang eines Ministeriums.[4]

Solche organisatorischen Veränderungen bedeuteten kein Ende der politischen Verfolgung. Bästlein schildert weitere Verhaftungen und politische Prozesse nach 1953 sowie die Wechsel zwischen begrenzter Lockerung und erneuter Repression. Am 1. November 1957 wurde Erich Mielke Minister für Staatssicherheit. Er prägte die Behörde bis 1989.[4]

Vom sozialen Protest zur politischen Forderung

Der Aufstand hatte eine Vorgeschichte. Christian Halbrock und Ilko-Sascha Kowalczuk beschreiben im MfS-Lexikon, wie der forcierte Aufbau des Sozialismus seit 1952 wirtschaftliche Schwierigkeiten und politische Repression verschärfte. Erhöhte Arbeitsnormen bedeuteten faktisch Lohnkürzungen. Die Proteste gingen über betriebliche Forderungen hinaus: Vielerorts wurden Freiheit, Demokratie und Wiedervereinigung verlangt. Sowjetische Truppen schlugen den Aufstand nieder.[71]

Erfurt und Sömmerda: Protest auch nach dem 17. Juni

In Erfurt streikten am 17. Juni mehrere hundert Bauarbeiter und verlangten den Rücktritt der Regierung. Im Funkwerk verbanden Beschäftigte Forderungen nach Streikrecht und niedrigeren Arbeitsnormen mit Kritik an der Regierung. Am folgenden Tag streikten Arbeiter des Pels-Betriebes in Erfurt-Nord; sowjetische Soldaten rückten vor dem Betrieb auf. Am 19. Juni legten Straßenbahnfahrer die Arbeit nieder, um die Freilassung verhafteter Kollegen zu erreichen.[70]

Das Bundesarchiv nennt für Erfurt insgesamt 80 Verhaftete und beschreibt eine maßgebliche Beteiligung des MfS an den Festnahmen. Die meisten seien nach Tagen oder Wochen ohne Urteil freigekommen. Diese Angabe bezieht sich auf Erfurt und wird hier nicht als Zahl für den gesamten Bezirk verwendet.[70]

In Sömmerda gingen Beschäftigte des Rheinmetall-Werkes auf die Straße. Neben wirtschaftlichen Forderungen verlangten Demonstrierende freie gesamtdeutsche Wahlen und einen Regierungswechsel. Auf den Ausnahmezustand folgten Verhaftungen und langjährige Haftstrafen.[70]

Die Staatssicherheit als Teil der Niederschlagung

Der Vorwurf der SED-Führung, die Staatssicherheit habe versagt, erklärt ihre tatsächliche Rolle nur teilweise. Halbrock und Kowalczuk beschreiben sowohl unzureichende Vorbereitung als auch schnelles repressives Handeln. Staatssicherheit, Polizei und Justiz arbeiteten unter Anleitung der Partei und der sowjetischen Besatzungsmacht zusammen. Festnahmen und politische Strafverfahren setzten sich nach den Aufstandstagen fort.[71]

Ein Verhaftungsnachweis beantwortet dabei noch nicht alle Fragen eines einzelnen Falles. Zu klären bleiben die festnehmende Behörde, der konkrete Haftort, die Dauer der Haft und eine mögliche gerichtliche Entscheidung. Die regionale Darstellung erlaubt deshalb keine pauschale Zuordnung aller Erfurter Festnahmen zur Andreasstraße.

Erfurt als Bezugspunkt für spätere Einsatzleitungen

Torsten Diedrich und Hans-Hermann Hertle zeigen, wie die SED nach dem Aufstand ihre Sicherheitsorgane auf die Bekämpfung innerer Unruhen ausrichtete. Polizei, Betriebsschutz und Kampfgruppen wurden verstärkt; Alarm- und Einsatzpläne sollten ein schnelleres Eingreifen ermöglichen. Der Ausbau betraf somit mehrere Institutionen.[72]

Für Erfurt ist ein Detail besonders aufschlussreich: Die Autoren beschreiben den Politbürobeschluss vom 26. Januar 1954, der regionale Einsatzleitungen nach dem Vorbild eines am 17. Juni 1953 in Erfurt gebildeten Gremiums vorsah. Parteiführung, Volkspolizei, Staatssicherheit und Kasernierte Volkspolizei sollten darin zusammenwirken.[72] Die regionale Geschichte führt damit zur Frage, wie Herrschaftssicherung über institutionelle Grenzen hinweg organisiert wurde.

1961: Grenzabriegelung und Verfolgung von Kritik

Mit der Abriegelung der Berliner Grenze am 13. August 1961 und dem folgenden Mauerbau verschärfte die DDR-Führung das Grenzregime. Die Staatssicherheit war an Vorbereitung und Absicherung beteiligt. Eine Quellendarstellung des Bundesarchivs zeigt ihre Aufgaben: den Bau absichern, Fluchtwillige aufspüren, Kritik verfolgen und Reaktionen aus Ost und West für die Führung zusammentragen.[5]

Die Berliner Mauer und die innerdeutsche Grenze waren unterschiedliche räumliche Teile dieses Regimes. Die MfS-Geschichte umfasst deshalb sowohl Berlin als auch die Überwachung in den Grenzbezirken und im Hinterland. Für Erfurt führt diese Frage zur regionalen Grenzsicherung und zur Kontrolle von Verkehrswegen.

Die 1960er-Jahre: Überwachung als dauerhafte Aufgabe

Nach dem Mauerbau war die weitere Ausweitung des MfS nicht von Anfang an entschieden. Jens Gieseke beschreibt Überlegungen zur Verkleinerung; seit 1964 setzte Mielke dagegen einen umfassenden Anspruch durch. Betriebe, Verwaltungen, Schulen und Hochschulen wurden zunehmend durch inoffizielle Mitarbeiter erschlossen. Die Sicherung der Parteiherrschaft sollte immer tiefer in den gesellschaftlichen Alltag reichen.[1]

Ein Schlüssel zum Verständnis dieser Entwicklung ist der Begriff „politisch-ideologische Diversion“, abgekürzt PiD. Roger Engelmann erläutert, dass die Staatssicherheit darunter sowohl westliche Einflüsse als auch abweichendes Denken innerhalb der DDR verstand. Eigene Kritik wurde grundsätzlich auf Einwirkungen von außen zurückgeführt. Menschen, die andere politische Ansichten öffentlich äußerten, konnten dadurch zum Gegenstand geheimdienstlicher Überwachung werden.[45]

Diese Bezeichnung beschreibt die Sicht des Apparates. Sie ist kein Beleg dafür, dass ein kritischer Mensch tatsächlich vom Westen gesteuert wurde. Für die Lektüre von Stasi-Akten ist die Unterscheidung entscheidend: Ein Bericht kann eine Meinung oder Handlung überliefern und sie zugleich durch seine politische Deutung verzerren. Beobachtung, Bewertung und überprüfbarer Sachverhalt müssen deshalb auseinandergehalten werden.

1968: Protest gegen den Einmarsch – auch in Erfurt

Der Prager Frühling weckte auch in der DDR Hoffnungen auf politische Veränderungen. Nach der militärischen Intervention in der Tschechoslowakei am 21. August 1968 kam es zu Protesten. Bernd Gehrke beschreibt Flugblätter, Wandaufschriften, mündlichen Widerspruch und symbolische Solidaritätsbekundungen. Viele Aktionen blieben örtlich begrenzt und wurden von einzelnen Menschen oder kleinen Gruppen unter erheblichem Risiko getragen.[46]

Für Erfurt nennt Gehrke ein konkretes Ereignis: Am Tag nach dem Einmarsch versammelten sich am Angereck etwa 150 bis 250 Jugendliche und versuchten, mit Passanten darüber zu diskutieren. Nach seiner Darstellung wurden 36 Jugendliche verhaftet. Damit gehört auch dieser öffentliche Widerspruch zur örtlichen Geschichte politischer Verfolgung. Der Beitrag allein erlaubt allerdings keine Aussage darüber, welche der Festgenommenen später in der Andreasstraße inhaftiert waren oder wie ihre einzelnen Verfahren verliefen.[46]

Die 1970er-Jahre: Mehr Kontakte, verstärkte Kontrolle

Die Entspannungspolitik veränderte die Bedingungen der Überwachung. Gieseke beschreibt zunehmende Kontakte zwischen Ost und West sowie die Anwesenheit westlicher Pressekorrespondenten in der DDR. Die Staatssicherheit versuchte, diese neuen Verbindungen unter Kontrolle zu halten.[1] Der regionale Überblick zur Transitüberwachung zeigt, wie sich diese Entwicklung im Bezirk Erfurt auswirkte.

Besonders deutlich wird die Ausweitung im Kulturbereich. Matthias Braun erläutert, wie aus der Sicherung von Einrichtungen eine zunehmend personenbezogene Überwachung wurde. Der Befehl 20/69 regelte den Aufbau spezialisierter Strukturen für Kultur und Massenkommunikationsmittel in der Hauptabteilung XX und den Bezirksverwaltungen. Mitte der 1970er-Jahre weitete das MfS diesen Apparat erheblich aus. Künstler und Schriftsteller wurden zunehmend als mögliche politische Gegner betrachtet.[47]

Auch die Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von 1975 führte nicht zu einem Rückzug der Staatssicherheit. Nach Brauns Darstellung verstärkte Mielke die Überwachung in Bereichen, in denen er westliche Kontakte als besonders gefährlich ansah. Zugleich sollte internationale Aufmerksamkeit für Repression möglichst vermieden werden. Verdeckte Einflussnahme gewann dadurch an Bedeutung.[47]

Die 1970er-Jahre: Verfolgung unterhalb sichtbarer Strafverfahren

„Zersetzung“ war eine Methode der verdeckten Bekämpfung von Menschen und Gruppen, die das MfS als Gegner betrachtete. Die Richtlinie 1/76 regelte entsprechende Maßnahmen. Thomas Auerbach und Ilko-Sascha Kowalczuk beschreiben im MfS-Lexikon unter anderem Rufschädigung, bewusst herbeigeführte berufliche Misserfolge und das Schüren von Misstrauen innerhalb von Gruppen. Solche Eingriffe sollten Menschen verunsichern, isolieren und gemeinsames Handeln erschweren.[6]

Zu den Betroffenen gehörten unabhängige Friedens-, Umwelt- und Menschenrechtsgruppen, Ausreiseantragsteller und aktive Christen. Die Methode konnte an die Stelle eines Strafverfahrens treten, wenn eine offen politische Verfolgung aus Sicht der Führung nicht zweckmäßig erschien. Das bedeutet weder, dass Haft verschwand, noch dass jeder berufliche oder persönliche Konflikt durch das MfS verursacht wurde. Die Zuschreibung einer konkreten Maßnahme verlangt eigene Belege.[6]

1976: Die Ausbürgerung Wolf Biermanns

Die Ausbürgerung des Liedermachers Wolf Biermann machte die Grenzen des erlaubten Widerspruchs öffentlich sichtbar. Die Dokumentenpublikation des Stasi-Unterlagen-Archivs beschreibt ein seit 1965 bestehendes Auftrittsverbot und die intensive Überwachung seiner Person. Dazu gehörten Abhörmaßnahmen, Postkontrolle, Beobachtung und der Einsatz inoffizieller Mitarbeiter. Im November 1976 nutzte die Führung sein Konzert in Köln als Anlass, ihm die Rückkehr in die DDR zu verwehren. Die Möglichkeit einer Ausbürgerung war schon Jahre zuvor vorbereitet worden.[48]

Der Vorgang löste Protest auch unter bekannten Intellektuellen aus, die zuvor als systemnah gegolten hatten. Das Beispiel zeigt, dass Kritik nicht nur von erklärten Gegnern der DDR ausging. Es zeigt zugleich die Grenzen staatlicher Planung: Die Entfernung eines Kritikers konnte neue öffentliche Solidarität hervorrufen, statt den Konflikt zu beenden.[48] Die Erfahrungen prominenter Kulturschaffender bilden dennoch keinen allgemeinen Maßstab für alle Verfolgten. Braun betont, dass öffentliche Bekanntheit und die Aufmerksamkeit westlicher Medien die Eingriffsmöglichkeiten des MfS beeinflussten; unbekannte Menschen verfügten häufig über weniger Schutz.[47]

Die 1980er-Jahre: Überwachung mit begrenzter Wirkung

Walter Süß untersucht, wie die Staatssicherheit in den späten 1980er-Jahren gegen die Bürgerrechtsbewegung vorging: kurzfristige Festnahmen, Ordnungsstrafverfahren, Informanten und Versuche, Gruppen zu „zersetzen“, gehörten zu ihrem Instrumentarium. Gleichzeitig konnten Personen ohne den Schutz eines öffentlich bekannten Zusammenhangs weiterhin Untersuchungshaft riskieren. Unterschiedliche Formen der Verfolgung bestanden nebeneinander.[7]

Die umfangreiche Informationssammlung garantierte jedoch keine erfolgreiche Kontrolle. Süß dokumentiert interne Einschätzungen vom August 1989, nach denen geeignete Informanten für die Beeinflussung oppositioneller Gruppen fehlten und die Bemühungen zu wenig bewirkten. Solche Berichte zeigen die Grenzen des Apparates; sie erlauben keinen Rückschluss darauf, dass seine Tätigkeit für einzelne Menschen ungefährlich geworden wäre.[7]

Im Herbst 1989 geriet die Staatssicherheit mit der SED-Herrschaft in die Krise. Bürgerinnen und Bürger besetzten im Dezember ihre Dienststellen und leiteten die Auflösung ein. Die Umorganisation zum Amt für Nationale Sicherheit konnte den Fortbestand nicht sichern. Das Kapitel „Auflösung und Aktenzugang“ behandelt den weiteren Weg und die Konflikte um die Unterlagen.[1]

Ausgewählte Stationen: Gründung des MfS 1950; Bezirksverwaltungen 1952; Krise und Herabstufung 1953; Mielke wird Minister 1957; Mauerbau 1961; Zersetzungsrichtlinie 1976; Besetzung in Erfurt am 4. Dezember 1989.
Eigene SVG-Zeitleiste ausgewählter Stationen. Die Abstände dienen der Lesbarkeit und sind nicht maßstabsgetreu. Belege: [1], [4], [5], [6], [8] und [11].

Regionaler Schwerpunkt

Die Stasi in Erfurt: Stadt, Bezirk und Verkehrswege

Mehr als eine Dienststelle in der Stadt

Die Verwaltungsreform von 1952 veränderte auch den Aufbau der Staatssicherheit: Aus den fünf Länderverwaltungen entstanden 14 Bezirksverwaltungen. Später waren es mit Berlin 15. Die Bezirksapparate entsprachen in wichtigen Arbeitsbereichen der zentralen Struktur; nicht jede Aufgabe hatte allerdings eine eigene regionale Entsprechung. Dieses sogenannte Linienprinzip erklärt, warum beispielsweise zentrale und bezirkliche Untersuchungsorgane fachlich miteinander verbunden waren.[8]

Für das Gebiet des heutigen Thüringen nennt die Landeszentrale für politische Bildung die Bezirksverwaltungen Erfurt, Gera und Suhl sowie gesonderte Strukturen im Umfeld der Wismut. „Die Stasi in Erfurt“ bezeichnet deshalb nicht die Staatssicherheit in ganz Thüringen. Ebenso ist zwischen der Stadt Erfurt und dem größeren Bezirk Erfurt zu unterscheiden.[9]

Die Bezirksverwaltung war der regionale Apparat, während Kreisdienststellen den örtlichen Zugriff ermöglichten. Die Darstellung des Stasi-Unterlagen-Archivs Erfurt beschreibt eine flächendeckende Ausbreitung mit Dienststellen in den Kreisen. Damit führt die Frage nach der regionalen Bedeutung über bekannte Gebäude hinaus: Auch Wohnorte, Arbeitsplätze und Verkehrswege gehörten zum Untersuchungsfeld.[10]

1970: Aktion „Konfrontation“ – Brandt und Stoph in Erfurt

Am 19. März 1970 trafen sich Bundeskanzler Willy Brandt und DDR-Ministerpräsident Willi Stoph in Erfurt. Die Landeszentrale schildert den großen Sicherungsaufwand der Staatssicherheit und dennoch die Menschenmenge am „Erfurter Hof“, die Brandt ans Fenster rief und bejubelte. Das Beispiel zeigt, dass selbst vorbereitete Maßnahmen spontane öffentliche Reaktionen nicht vollständig beherrschen konnten.[9]

Für die Staatssicherheit begann die Arbeit lange vor dem Besuchstag. Am 13. März 1970 löste Mielkes Befehl 12/70 die Aktion „Konfrontation“ aus. Das Bundesarchiv beschreibt die Sorge des MfS vor Unruhe und einem wachsenden Ansehen Brandts in der DDR. Schon am 17. März berichtete die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe an die engere Partei- und Staatsführung über die Reaktionen auf das bevorstehende Treffen.[82]

Vorbereitung: Schutz der Delegationen und Kontrolle der Bevölkerung

Elise Catrain schildert in Stasi in Thüringen einen Einsatz, der beinahe alle Abteilungen der Erfurter Bezirksverwaltung einbezog. Neben dem Schutz der Delegationen stand die Verhinderung unerwünschter öffentlicher Reaktionen. Geplante Fahrten nach Erfurt wurden beobachtet; Urlaubsanträge konnten abgelehnt und schulische Klausuren angesetzt werden. Auch Briefe und Postkarten an Brandt fing die Stasi ab.[83] Die Kontrolle reichte damit über Absperrungen am Bahnhof hinaus in Betriebe, Schulen und private Kommunikation.

Die Menschenmenge durchbricht die Planung

Am Besuchstag gelangten auch Menschen auf den Platz, die nicht zu den ausgewählten, als zuverlässig eingestuften Teilnehmern gehörten. Die Rufe nach Brandt ließen sich von MfS und Volkspolizei nicht verhindern. Das Bundesarchiv ordnet die spätere Behauptung der Stasi, westdeutsche Journalisten hätten die ersten Brandt-Rufe organisiert, als eine Erklärung ein, für die andere Quellen und die Erinnerungsliteratur keine Hinweise liefern.[82] Die Zuschreibung an einen äußeren Gegner gehört zur Sicht der Behörde; sie ist keine gesicherte Erklärung für das Handeln der Menge.

119 „Zuführungen“: Was die Zahl bezeichnet

Der Abschlussbericht der ZAIG vom 15. April 1970 nennt insgesamt 119 „Zuführungen“. Seine Aufschlüsselung umfasst auch Maßnahmen vor Brandts Ankunft und drei Fälle in Weimar. Die Zahl bezieht sich also auf die Aktion und ihren zeitlichen sowie örtlichen Zusammenhang.[84] Sie bezeichnet weder 119 Verurteilungen noch 119 nachgewiesene Haftfälle in der Andreasstraße. Eine Zuordnung zu Haftorten und einzelnen Verfahren verlangt zusätzliche Belege.

Nachbereitung: Die Beobachtung endet nicht mit dem Besuch

Nach Catrains Darstellung versuchte das MfS noch wochenlang, Beteiligte anhand eigener Fotos und westdeutscher Zeitungs- und Fernsehbilder zu identifizieren.[83] Der veröffentlichte Abschlussbericht stellte die Sicherungsmaßnahmen zugleich überwiegend als wirksam dar und beschrieb die Abstimmung mit Partei- und Staatsorganen sowie der SED-Bezirksleitung.[84] Das Ereignis erschließt damit mehrere Ebenen: öffentliches Handeln, unmittelbare Repression, spätere Ermittlung und die Rechtfertigung des Apparates gegenüber seiner Führung.

Grenze und Transitstrecken

Die regionalen Aufgaben umfassten auch Grenzsicherung und Transitüberwachung. Das Bundesarchiv beschreibt, wie nach Inkrafttreten des Transitabkommens 1972 Rastplätze im Bezirk zu Treffpunkten zwischen DDR-Bürgern und Menschen aus dem Westen wurden. Die Staatssicherheit überwachte die Strecken intensiv. An der Grenze begann ihre Kontrolle bereits im Hinterland, insbesondere in der fünf Kilometer breiten Sperrzone.[10]

Die Verbindung zur Haftgeschichte ist eine Forschungsfrage: Wie wurden aus Beobachtungen Ermittlungen, und welche Stellen waren daran beteiligt? Für meinen eigenen Fall geben der veröffentlichte Rapport und das Urteil konkrete Anhaltspunkte. Andere Fälle und regionale Abläufe müssen eigenständig rekonstruiert werden. Die folgenden Abschnitte zur Andreasstraße beginnen deshalb bei belegten Zuständigkeiten und gehen von dort zum einzelnen Menschen über.

Untersuchungshaft · Erfurt

Die Andreasstraße: Untersuchungshaft im Machtapparat der Stasi

Ein Haftort mitten in der Stadt

Die Andreasstraße liegt unmittelbar am Erfurter Domplatz. Nach der Darstellung der Stiftung Ettersberg befanden sich dort seit 1952 die Bezirksverwaltung des Ministeriums für Staatssicherheit und dessen Untersuchungshaftanstalt. Damit war die politische Verfolgung auch räumlich in der Stadt präsent: Dienststellen und Haftort lagen nahe beieinander.[11]

Das Gefängnis war jedoch nicht ausschließlich ein Stasi-Gefängnis. Johannes Beleites beschreibt seine gemeinsame Nutzung durch Staatssicherheit und Volkspolizei; dem MfS standen Zellen in der ersten und zweiten Etage zur Verfügung. Diese Unterscheidung ist wesentlich: Die Geschichte des Gebäudes und die Geschichte der MfS-Untersuchungshaft sind miteinander verbunden, aber nicht deckungsgleich.[12]

Wer ermittelte – und wer die Haft organisierte?

Für das Verständnis der Haft müssen zwei Aufgabenbereiche unterschieden werden. Die Abteilung IX der Bezirksverwaltung Erfurt war das Untersuchungsorgan. Das Bundesarchiv nennt als Aufgaben unter anderem Ermittlungsverfahren bei Staatsverbrechen und anderen Straftaten mit einem aus Sicht des MfS staatssicherheitsrelevanten Hintergrund. Zum erhaltenen Bestand gehören auch Unterlagen über die Bearbeitung des sogenannten „ungesetzlichen Verlassens der DDR“.[13]

Die Abteilung XIV war dagegen für den Untersuchungshaft- und Strafvollzug der Bezirksverwaltung sowie für die Leitung und Sicherung der Haftanstalt zuständig. Der Erfurter Archivbestand enthält beispielsweise Unterlagen zu Haftbefehlen, Vorführungen, Besucherverkehr, medizinischen Untersuchungen und persönlichen Gegenständen der Gefangenen. Das sind verschiedene Bereiche einer Haftverwaltung; ihr Vorhandensein im Archiv belegt nicht, dass jedes Dokument für jeden Häftling erhalten ist.[14]

Drei unterschiedliche Aufgaben: Abteilung IX des MfS ermittelt; Abteilung XIV organisiert den Haftvollzug; Staatsanwaltschaft und Gericht wirken bei Anklage und Urteil mit. Die Grafik zeigt keine räumliche Anordnung und keinen vollständigen Verfahrensablauf.
Eigene schematische Darstellung der Aufgabenbereiche. Keine vollständige Organisationsstruktur oder Abfolge eines Strafverfahrens. Grundlagen: Nachweise [13], [14] und [15].

Die MfS-Untersuchungsorgane standen zugleich in Verbindung mit der Justiz. Roger Engelmann und Frank Joestel beschreiben die Hauptabteilung IX in Berlin und die fachlich nachgeordneten Abteilungen IX der Bezirksverwaltungen als „Untersuchungslinie“. Zu ihren Aufgaben gehörten Vernehmungen und die Zusammenstellung der Ermittlungsergebnisse; der Schlussbericht bildete eine Grundlage der späteren Anklage. Die Unterscheidung zwischen Staatssicherheit, Staatsanwaltschaft und Gericht bleibt daher auch dann notwendig, wenn deren Zusammenwirken untersucht wird.[15]

Isolation und ein sich veränderndes Haftsystem

Die Untersuchungshaft des MfS blieb nicht über vier Jahrzehnte unverändert. Engelmann und Joestel zeigen Veränderungen bei Vernehmungen, Beweisführung und Verteidigerkontakten. Zugleich blieb die weitgehende Isolation der Gefangenen ein erhebliches Druckmittel. Für die späten 1980er-Jahre beschreiben sie erleichterte Anwaltskontakte, aber auch das Abhören solcher Gespräche und den Einsatz von Zelleninformatoren.[15]

Diese Forschung beschreibt die MfS-Untersuchungspraxis insgesamt. Ob eine bestimmte Maßnahme auch bei mir oder in einem anderen Erfurter Einzelfall eingesetzt wurde, muss gesondert belegt werden. Eine allgemeine Darstellung ersetzt weder die Prüfung der persönlichen Akten noch das Gespräch über die Erinnerung.

Auch die räumliche Kapazität setzte der Haftverwaltung Grenzen. Beleites berichtet, dass die Erfurter Haftanstalt 1989 für den Bedarf der Bezirksverwaltung nicht mehr ausreichte und MfS-Gefangene zusätzlich in Untersuchungshaftanstalten des Innenministeriums in Weimar und Gotha untergebracht wurden. Das zeigt, dass die Untersuchung der Erfurter Haftgeschichte auch über das Gebäude in der Andreasstraße hinausführen muss.[12]

Untersuchungshaft in der Andreasstraße: Haftbedingungen und Alltag

Haftalltag bedeutet mehr als die Ausstattung einer Zelle. Er umfasst auch das Warten auf die nächste Vernehmung, die Abhängigkeit von Erlaubnissen und die Trennung von vertrauten Menschen. Für die Andreasstraße werden im Folgenden örtliche Erinnerungen und Dokumente mit Forschung zur MfS-Untersuchungshaft verbunden. Die allgemeinen Befunde werden ausdrücklich als solche benannt.

Ankunft und Aufnahme: Kontrolle über den eigenen Körper

Karl Wilhelm Fricke beschreibt für die MfS-Untersuchungshaft die Leibesdurchsuchung bei der Einlieferung, den Wechsel in Anstaltskleidung und die Ansprache mit einer Nummer. Die Nummer sollte verhindern, dass Mitgefangene in benachbarten Zellen den Namen erfuhren. Seine Darstellung untersucht das Haftsystem insgesamt; sie belegt nicht den genauen Ablauf meiner Aufnahme in Erfurt.[28]

Die Erfurter Bestandsübersicht weist unter anderem Festnahmebücher, medizinische Untersuchungen sowie Nachweise über Geld und persönliche Gegenstände aus. Solche Unterlagen können helfen, einzelne Schritte einer Aufnahme zu rekonstruieren. Eine medizinische Untersuchung in einer Akte sagt für sich genommen noch nichts über die Qualität der Versorgung oder darüber aus, wie der betroffene Mensch die Aufnahme erlebte.[14]

Zelle und Isolation: gemeinsam eingesperrt, nach außen abgeschnitten

Die Stiftung Ettersberg beschreibt Verhöre, Isolation und Ungewissheit als prägende Elemente des Erfurter Haftalltags. Auf ihrer Seite erinnert sich Harald Ipolt, der von Juni bis Dezember 1978 in der Andreasstraße inhaftiert war, an eine Zelle mit drei weiteren Gefangenen. Er schildert fehlende Arbeit und das mühsame Vergehen der Zeit. Sein Glaube und das Glockenläuten des nahegelegenen Doms gaben ihm Halt.[27]

Dieser Bericht zeigt, dass Isolation von der Außenwelt auch bei gemeinsamer Unterbringung bestehen konnte. „Isolation“ und „Einzelzelle“ bezeichnen unterschiedliche Sachverhalte. Ipolts Erinnerung dokumentiert seinen Haftabschnitt; sie beschreibt weder jede Erfurter Zelle noch automatisch meine Bedingungen im Jahr 1989.

Bewegung und Beschäftigung unter Vorbehalt

Für die späten 1980er-Jahre beschreibt Johannes Beleites den Freigang im MfS-Haftsystem in kleinen, abgetrennten Freihöfen. Kontakte zu Insassen anderer Zellen waren untersagt; Vernehmungen konnten Vorrang haben. Auch Lesen setzte eine Erlaubnis der Untersuchungsabteilung voraus. Diese allgemeinen Befunde erklären, warum selbst Bewegung und Beschäftigung von Entscheidungen des Apparates abhingen.[12]

Für Erfurt zeigt die Stiftung historische Aufnahmen des Freihofs von 1989 und des darüber patrouillierenden Wachpersonals von 1990. Die Bilder belegen örtliche bauliche Bedingungen. Sie liefern keinen vollständigen Tagesplan und keine Aussage darüber, wie oft ein bestimmter Häftling hinausgeführt wurde.[27]

Vernehmung und Warten: der Druck des Ermittlungsverfahrens

Fricke beschreibt die gezielte Vorbereitung der Vernehmungen und den Einsatz psychischen Drucks. Er weist außerdem darauf hin, dass Vernehmungsprotokolle von den Untersuchungsführern formuliert wurden. Die schriftliche Frage-Antwort-Form darf deshalb nicht ohne Prüfung als wortgetreue Wiedergabe eines Gesprächs gelesen werden. Seine Untersuchung behandelt unterschiedliche Jahrzehnte; einzelne Methoden sind zeitlich und fallbezogen zu überprüfen.[28]

Für die Darstellung meines Falls bedeutet das: Ein Protokoll kann dokumentieren, welche Aussage die Behörde festhielt. Meine Erinnerung beschreibt, wie ich die Situation erlebte. Wenn sich beide unterscheiden, muss der Unterschied sichtbar bleiben. Er darf nicht durch eine scheinbar lückenlose Erzählung verdeckt werden.

Besuche und Anwaltskontakte: begrenzte Verbindung nach draußen

Beleites beschreibt genehmigungspflichtige Angehörigenbesuche und deren Überwachung. Auch Anwaltskontakte standen unter Kontrolle; in den späten 1980er-Jahren wurden sie häufig heimlich abgehört. Dies sind Befunde zum MfS-Haftsystem insgesamt, keine nachgewiesene Beschreibung eines Gesprächs in meinem Fall.[12]

Mein Fall: der vorgesehene Besuch meiner Mutter

Auf dieser Website veröffentliche ich den Besuchserlaubnisschein meiner Mutter Rosemarie Obst und ihre handschriftliche Mitbringselliste. Der Schein verzeichnet für den nächsten Besuch den 11. April 1989 um 13:30 Uhr. In meiner persönlichen Darstellung berichte ich, dass dieser Besuch wegen der Verhandlung am selben Tag gestrichen wurde. Meine Mutter konnte im Zuschauerbereich des Gerichtssaals anwesend sein; der vorgesehene persönliche Besuch fand nach meiner Erinnerung nicht statt.[29]

Hier ergänzen sich Dokument und Erinnerung, ohne dass sie dasselbe belegen: Der Schein hält den vorgesehenen Termin fest. Die Schilderung des ausgefallenen Besuchs und seiner Bedeutung stammt aus meiner persönlichen Darstellung. Die veröffentlichten Unterlagen machen die Planung eines Angehörigenkontakts sichtbar; für die genaue behördliche Entscheidung über seine Absage wäre ein eigener Vermerk zu prüfen.

Den Besuchserlaubnisschein, die Mitbringselliste und meine Erinnerung ansehen

Ein Haftort, unterschiedliche Lebenswege

Die Andreasstraße verbindet Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen verfolgt wurden. Ihre Lebensgeschichten ergänzen die Untersuchung der Behörden und ihrer Methoden. Zwei weitere Beispiele machen sichtbar, wie Untersuchungshaft mit dem Wunsch nach Ausreise und mit den Folgen für Familien zusammenhing. Sie stehen neben dem bereits beschriebenen Haftbericht Harald Ipolts und meiner persönlichen Dokumentation.

1983/84: Lorenz Pagés – Untersuchungshaft und Freikauf

Die Stiftung Ettersberg beschreibt den gebürtigen Erfurter Lorenz Pagés als politischen Häftling der Jahre 1983/84. Vier Monate verbrachte er in Stasi-Untersuchungshaft in der Andreasstraße; insgesamt dauerte seine Haft knapp ein Jahr. Als Verfolgungsgrund nennt die Stiftung die Planung und Vorbereitung einer Flucht nach § 213. Anschließend wurde er von der Bundesrepublik freigekauft.[11]

Untersuchungshaft in Erfurt und gesamte Haftdauer sind hier zu unterscheiden. Die Darstellung der Gedenkstätte ersetzt keine Auswertung des Urteils und der vollständigen Haftakten.

1984: Familie Höfelmayr – gemeinsam verfolgt, in der Haft getrennt

Elise Catrain beschreibt die Festnahme der Eisenacher Familie Höfelmayr am 29. März 1984: Hannelore und Martin sowie ihre beiden Kinder wurden wegen des Verdachts einer Fluchtvorbereitung festgenommen. Nach getrennten Vernehmungen in Eisenach kamen alle vier in die Andreasstraße. Zuvor hatte die Familie einen Ausreiseantrag gestellt.[85]

Die Studie unterscheidet Aktenaussage und Erinnerung: Ein MfS-Vermerk schrieb Tochter Ina ein Eingeständnis der Fluchtabsicht zu; Ina Jaekel bestreitet diese Darstellung. Die Untersuchungshaft trennte die Angehörigen. Erst vor Gericht am 11. Juli 1984 sahen sie einander wieder, ohne miteinander sprechen zu dürfen.[85]

Ende Juli folgte der Strafvollzug. Mutter und Tochter kamen nach Hoheneck. Fast ein halbes Jahr nach der Festnahme wurde die Familie freigekauft und nach Gießen entlassen.[85] Auch hier sind Untersuchungshaft in Erfurt und spätere Haftstationen zu unterscheiden.

1988/89: Silke Wilden – Haft und Trennung von der Tochter

Im Jahresbericht 2021/2022 der Stiftung Ettersberg wird Silke Wildens Lebensweg vorgestellt. Nach einem Ausreiseantrag 1985 verlor sie ihre Stelle als Kindergärtnerin; weitere Anträge blieben erfolglos. 1988 versuchte sie, über die Tschechoslowakei nach Österreich zu fliehen. Sie wurde festgenommen, kam in die Andreasstraße und erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Auf die Untersuchungshaft folgte Haft in Hohenleuben. Nach insgesamt sieben Monaten wurde sie freigekauft.[73]

Ihre Tochter blieb zunächst in der DDR. Im Interview mit Jochen Voit schildert Wilden die Belastung dieser Trennung. Erst im Juni 1989 konnte sie das Kind abholen. Die biografische Darstellung berichtet auch, dass ihr Briefe an die Tochter aus der Haft untersagt worden waren.[73] Damit führt ihr Fall über das Gefängnis hinaus: Politische Verfolgung griff in Beziehungen und in das Leben von Angehörigen ein.

Was diese Lebensgeschichten belegen

Die Beispiele stammen aus Veröffentlichungen der Gedenkstätte, darunter ein Zeitzeugeninterview. Sie erschließen individuelle Erfahrungen und benennen örtliche Bezüge. Eine eigene Auswertung der vollständigen Haftakten dieser Menschen liegt diesem Abschnitt nicht zugrunde. Gemeinsamkeiten lassen sich vergleichen; Unterschiede in Zeitraum, Anlass und Haftverlauf bleiben sichtbar. Meine eigene Geschichte ist Teil dieser örtlichen Geschichte und behält zugleich ihren eigenen Verlauf.

Mein Fall: persönliche Erfahrung und bürokratische Spuren

In meiner persönlichen Chronik auf dieser Website beschreibe ich meine Festnahme am 14. Februar 1989 und meine Untersuchungshaft in der Andreasstraße. Ein veröffentlichter Tagesrapport der Zentralen Koordinierungsgruppe des MfS vom 15. Februar 1989 erfasst meinen Fall bereits am folgenden Tag. Das Dokument nennt einen geplanten Weg über die ČSSR und Österreich in die Bundesrepublik sowie das gegen mich eingeleitete Ermittlungsverfahren nach § 213 des DDR-Strafgesetzbuches.[16]

Der Rapport verbindet den Erfurter Fall mit der zentralen MfS-Berichterstattung. Als Behördenquelle gibt er die Sicht der Staatssicherheit wieder; den vollständigen Ermittlungsverlauf und mein Erleben der Haft erklärt er nicht.

Die hier veröffentlichte erste Seite des Urteils vom 11. April 1989 dokumentiert meine Verurteilung durch das Kreisgericht Erfurt-Mitte zu einem Jahr und zwei Monaten wegen „Vorbereitung zum ungesetzlichen Grenzübertritt“ und „öffentlicher Herabwürdigung“. In der begleitenden persönlichen Darstellung schildere ich außerdem meine spätere Verlegung nach Cottbus und Karl-Marx-Stadt. Untersuchungshaft in Erfurt und die gesamte Haftzeit bis zum 20. Oktober 1989 werden deshalb getrennt betrachtet.[17]

Vom Haftort zur Sicherung der Akten

Am 4. Dezember 1989 besetzten Erfurter Bürgerinnen und Bürger die örtliche Stasi-Zentrale und die dazugehörige Haftanstalt. Die Stiftung Ettersberg beschreibt dies als erste Stasi-Besetzung in der DDR und als einen entscheidenden Schritt zur Rettung der Akten vor der Vernichtung. Die Andreasstraße steht dadurch sowohl für Verfolgung als auch für den Widerstand gegen den Machtapparat. Das Kapitel „Erfurt 1989 und die Geschichte der Erinnerung“ erläutert diesen Umbruch und seine Folgen.[11]

Die heutige Gedenk- und Bildungsstätte sammelt Lebensgeschichten und arbeitet an einer Übersicht der politisch Inhaftierten. Dabei unterscheidet sie ausdrücklich zwischen Stasi-Untersuchungshaft und politischer Haft im Gewahrsam der Volkspolizei im Untergeschoss. Diese Unterscheidung bleibt auch für die weitere Arbeit an diesem Dossier maßgeblich.[18]

Organisation und Personal

Wer trug den Apparat – und wie erreichte er den Alltag?

Die Stasi bestand aus unterschiedlichen Dienststellen und Tätigkeiten. Ein Mitarbeiter konnte Informationen beschaffen, Berichte auswerten, Informanten anleiten oder den Haftbetrieb sichern. Die Unterscheidung dieser Funktionen hilft, Verantwortlichkeiten zu bestimmen. Auch die regionale Geschichte braucht deshalb mehr als die Namen der leitenden Offiziere.

Hauptamtliche Mitarbeiter: die personelle Basis

Jens Gieseke nennt für den 31. Oktober 1989 insgesamt 91.015 hauptamtliche Mitarbeiter. Diese Zahl bezeichnet den Apparat zu einem bestimmten Zeitpunkt; sie ist keine Gesamtzahl aller Menschen, die während der Existenz des MfS dort arbeiteten. Besonders stark wuchs das Personal zwischen 1968 und 1982. Ab 1983 begrenzte die Krise der DDR-Staatsfinanzen die weiteren Zuwachsraten.[19]

Die meisten hauptamtlichen Mitarbeiter standen in einem militärischen Dienstverhältnis. Bei der Auswahl spielten politische Zuverlässigkeit und die Abschottung gegenüber dem Westen eine zentrale Rolle. Persönliche Westkontakte waren für Mitarbeiter und ihre engere Familie untersagt. Fachkenntnisse gewannen im Laufe der Entwicklung an Bedeutung. Gieseke beschreibt zudem die bevorzugte Rekrutierung aus Familien der sozialistischen Dienstklasse seit den 1960er- und 1970er-Jahren.[19]

Damit lässt sich die Staatssicherheit als Berufswelt mit eigenen Bindungen und Aufstiegsmöglichkeiten untersuchen. Diese Einordnung erklärt Voraussetzungen der Mitarbeit. Sie beantwortet noch nicht, was eine bestimmte Person tat oder welche Entscheidungen sie verantwortete.

Ausbildung: Fachwissen im Dienst der politischen Verfolgung

Die Staatssicherheit bildete ihre Mitarbeiter auch in eigenen Einrichtungen aus. Günter Förster beschreibt die seit 1951 bestehende Schule in Potsdam-Eiche, die im Juli 1965 den Hochschulstatus erhielt. Die Juristische Hochschule des MfS, kurz JHS, verband Ausbildung und Forschung mit den Aufgaben des Geheimdienstes. 1989 gehörten unter anderem Marxismus-Leninismus, operative Spezialdisziplinen und Rechtswissenschaft zu ihren Studien- und Forschungsbereichen.[74]

Der Name kann dabei täuschen. Förster betont, dass das Studium keine umfassende Ausbildung für die Tätigkeit als Richter oder Rechtsanwalt darstellte. Nachrichtendienstliche Theorie und Praxis bildeten den Schwerpunkt. Praktische Ausbildung umfasste die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und das Anfertigen von Treffberichten.[74] Die Ausbildung führte somit unmittelbar zu Tätigkeiten, mit denen Informationen aus dem persönlichen Umfeld anderer Menschen gewonnen wurden.

Die Beschreibung von Försters Forschungsarbeit ordnet die Hochschule als Geheimdiensteinrichtung mit ausgeprägter ideologischer Ausrichtung ein.[75] Für die historische Untersuchung gehören deshalb Fachkenntnisse, politische Schulung und das Verständnis vermeintlicher Gegner zusammen. Ein akademischer Abschluss beantwortet allerdings noch nicht, welche Entscheidungen ein Mitarbeiter später traf.

Die Erfurter Leitung: Josef Schwarz und die Bezirksverwaltung

Ein konkreter regionaler Lebenslauf führt diese Ausbildung mit einer Führungsposition zusammen. Nach Jens Giesekes biografischem Eintrag trat Josef Schwarz 1955 in das MfS ein. Von 1962 bis 1968 absolvierte er ein Fernstudium an dessen Hochschule; 1972 promovierte er dort. Nach einer leitenden Tätigkeit in Schwerin wurde er 1982 Leiter der Bezirksverwaltung Erfurt und 1983 Generalmajor. Seine Entlassung erfolgte 1990.[76]

Der Leiter koordinierte die Bezirksverwaltung und ihre Kreisdienststellen. Die Erfurter Bestandsübersicht nennt unter anderem Struktur- und Stellenpläne, Protokolle von Leitungssitzungen, Jahrespläne sowie Rapporte und Lageberichte.[77] Diese Unterlagen bieten Ansatzpunkte, um die Verbindung zwischen Vorgaben, regionaler Planung und örtlicher Durchführung zu untersuchen.

Eine Leitungsfunktion und die Entscheidung in einem einzelnen Verfahren sind dabei getrennt zu belegen. Der Lebenslauf zeigt, wer den Erfurter Apparat in den 1980er-Jahren führte. Er belegt für sich genommen weder eine persönliche Weisung in meinem Fall noch die Beteiligung an einer bestimmten Vernehmung. Dafür wären die entsprechenden Verfahrensunterlagen und Entscheidungsvermerke zu prüfen. Die im Kapitel zur Untersuchungshaft erläuterten Aufgaben von Abteilung IX und Abteilung XIV bleiben Teil dieser regionalen Struktur.

Inoffizielle Mitarbeiter: Informationen aus sozialen Beziehungen

Inoffizielle Mitarbeiter, kurz IM, beschafften verdeckt Informationen aus dem gesellschaftlichen Umfeld. Helmut Müller-Enbergs beschreibt ihre Tätigkeit als zentrales Instrument der Staatssicherheit: Sie berichteten über Meinungen, Kontakte und politische Aktivitäten und konnten auch auf Personen oder Entwicklungen Einfluss nehmen. Das MfS setzte sie gezielt in Bereichen ein, die es als gefährdet oder politisch verdächtig betrachtete.[20]

Müller-Enbergs nennt für 1989 ungefähr 189.000 IM und beschreibt deutliche regionale Unterschiede der Überwachungsdichte. Die Zahl ist eine historische Schätzung für einen abgegrenzten Zeitraum und darf nicht als genaue Erfurter Personalzahl verwendet werden. Ebenso wenig besagt sie, dass alle Informanten dieselbe Aufgabe oder denselben Einfluss hatten.[20]

Eine Zusammenarbeit ist anhand ihrer Dauer, Aufträge und Berichte zu untersuchen. Ein Deckname allein erklärt das Handeln nicht. Für Betroffene konnten vertrauliche Beziehungen unbemerkt zu Informationsquellen der Stasi werden.

Anwerbung: Vorbereitung, Interessen und Druck

Helmut Müller-Enbergs erläutert, dass das MfS die „Werbung“ vorbereiten und von übergeordneten Leitern bestätigen lassen sollte. Ein Vorschlag erfasste den Kandidaten, das Ziel, die vorgesehene Gesprächsführung und die Absicherung. Häufig gingen dem eigentlichen Anwerbungsgespräch weitere Kontakte voraus. Die Behörde unterschied politische und weltanschauliche Überzeugungen, persönliche Bedürfnisse sowie sogenannte „Rückversicherungs- und Wiedergutmachungsbestrebungen“; die letzte Kategorie konnte mit Druck verbunden sein.[94]

Diese Begriffe beschreiben zunächst die Sicht des MfS. Sie erklären die Beweggründe eines einzelnen Menschen nicht abschließend. Müller-Enbergs nennt in seiner übergreifenden Darstellung überwiegend ideelle, seltener materielle Motive und noch seltener Erpressung.[20] Daraus darf weder eine konkrete Drucksituation ausgeschlossen noch für jede Zusammenarbeit eine solche unterstellt werden.

Verpflichtung und tatsächliche Tätigkeit

Die Bereitschaftserklärung bildete nach Müller-Enbergs den Abschluss der Anwerbung. Sie wurde gewöhnlich handschriftlich abgegeben und enthielt den Bezug zur Staatssicherheit, Geheimhaltung, Decknamen und Unterschrift. Ausnahmsweise konnte sie mündlich erfolgen.[95] Eine fehlende schriftliche Erklärung beantwortet deshalb für sich genommen noch nicht die Frage nach einer Zusammenarbeit. Umgekehrt beschreibt eine erhaltene Erklärung nicht schon deren gesamten späteren Verlauf.

Zur Tätigkeit gehörten unterschiedliche Aufgaben. Neben der Informationsbeschaffung und Einflussnahme gab es auch logistische Unterstützung. Die von 1968 bis 1989 verwendete Kategorie IMK bezeichnete beispielsweise Menschen, die Räume für geheime Treffen, Deckadressen oder Decktelefone bereitstellten.[97] Eine Darstellung des Handelns muss daher benennen, welche Unterstützung oder Berichterstattung konkret belegt ist.

Personalakte, Arbeitsakte und Berichte über Treffen

Nach den Richtlinien 1/68 und 1/79 bestand ein IM-Vorgang im Regelfall aus einer Personalakte, Teil I, und einer Arbeitsakte, Teil II. Die Personalakte wurde häufig zunächst als IM-Vorlauf geführt und enthielt die Unterlagen zur Person und Verpflichtung. Die Arbeitsakte sollte schriftliche Berichte, Abschriften von Tonaufzeichnungen sowie Treffberichte des Führungsoffiziers oder Führungs-IM enthalten. Für IMK war eine kombinierte Akte vorgesehen.[96]

Für die Quellenprüfung ist deshalb entscheidend, wer einen Text verfasste: der Informant selbst oder jemand, der ein Treffen zusammenfasste. Auftrag, Bericht, Bewertung durch die Dienststelle und daraus folgende Maßnahme sind verschiedene Belege. Eine Planung zeigt eine Absicht; ob sie umgesetzt wurde und welche Folgen sie hatte, verlangt weitere Unterlagen. Die Aktenstruktur hilft bei dieser Prüfung, garantiert aber keine vollständige Überlieferung.

Für die Erfurter Geschichte lässt sich diese Frage etwa an der bereits beschriebenen Westarbeit bei Umformtechnik Erfurt und der Kontrolle des IM-Einsatzes durch die Auswertungs- und Kontrollgruppe weiterverfolgen. Konkrete Personen und Handlungen werden hier nur mit gesonderten Belegen zugeordnet. Meine eigene Haftgeschichte liefert keine Grundlage für Vermutungen über Menschen in meinem Umfeld.

Kreisdienststellen: Zugriff auf örtliche Einrichtungen

Roland Wiedmann beschreibt die Kreisdienststellen als territorial zuständige Einheiten. Sie überwachten unter anderem Wirtschaft, Verkehr, Verwaltung, Gesundheitswesen, Kultur und Bildung. Zu ihren Aufgaben gehörten Sicherheitsüberprüfungen, die Mitwirkung bei Reisegenehmigungen sowie Berichte über Stimmungen und Lageentwicklungen. Dabei arbeiteten sie mit der Volkspolizei, den Räten der Kreise und weiteren Einrichtungen zusammen und hielten Verbindung zu den SED-Kreisleitungen.[21]

Die örtliche Zuständigkeit allein belegt keine Maßnahme in einem bestimmten Betrieb oder einer Schule. Dafür sind lokale Akten oder andere überprüfbare Fallbelege erforderlich.

Die Erfurter Diensteinheiten: Fachaufgaben und örtliche Zuständigkeit

Die vom Bundesarchiv beschriebene Struktur für 1989 zeigt die verschiedenen Ebenen. Der Leiter der Bezirksverwaltung war dem Minister für Staatssicherheit unmittelbar unterstellt. Vier Stellvertreter betreuten zwei operative Bereiche, die operative Technik und Sicherstellung sowie die Aufklärung. Zu Erfurt gehörten 13 Kreisdienststellen; sie unterstanden dem Leiter der Bezirksverwaltung.[78] Die Bezirksverwaltung war damit für ein Gebiet zuständig, das weit über die Stadt Erfurt hinausreichte.

Die Fachabteilungen folgten dem „Linienprinzip“: Aufgaben der Berliner Zentrale hatten in der Regel ein Gegenstück auf Bezirksebene. In Erfurt bearbeitete Abteilung XVIII die Volkswirtschaft, Abteilung XX unter anderem Staatsapparat, Kultur und Kirche. Abteilung M kontrollierte Post, Abteilung VIII beobachtete und ermittelte. Abteilung XV war für Aufklärung zuständig. Die Untersuchungsabteilung IX und die für Untersuchungshaft und Strafvollzug zuständige Abteilung XIV waren in der Struktur von 1989 direkt dem Leiter zugeordnet.[78]

Für die örtliche Geschichte müssen deshalb zwei Fragen zusammenkommen: Welche Dienststelle war territorial zuständig, und welche Fachabteilung bearbeitete die betreffende Aufgabe? Diese Übersicht beschreibt den Stand von 1989. Für frühere Jahrzehnte sind Veränderungen der Organisation gesondert zu prüfen.

Auswertung und Kontrolle: Wie Informationen die Leitung erreichten

Die Erfurter Auswertungs- und Kontrollgruppe, kurz AKG, analysierte geheimdienstlich gewonnene Informationen. Nach der Bestandsübersicht des Bundesarchivs bereitete sie Informationen für die Leitung der Bezirksverwaltung, die SED-Bezirksleitung und das MfS in Berlin auf. Sie bereitete außerdem Dienstkonferenzen und Vorschriften vor und kontrollierte die Arbeit anderer Diensteinheiten.[79] Informationen aus der Region wurden somit für unterschiedliche Führungsebenen verarbeitet.

Der überlieferte Bestand umfasst unter anderem Jahresberichte und Arbeitspläne, Berichte über Stimmungen und Meinungen in der Bevölkerung sowie Unterlagen zur politischen Lage 1989. Auch die Kontrolle von Kreisdienststellen und Abteilungen beim Einsatz inoffizieller Mitarbeiter ist darin dokumentiert.[79] Diese Beschreibung benennt mögliche Forschungszugänge. Sie ersetzt die Untersuchung der einzelnen Akten nicht.

Beim Lesen solcher Berichte bleibt ihre Entstehung entscheidend. Eine Zusammenfassung von „Stimmungen“ ist keine repräsentative Befragung der Bevölkerung. Sie wurde innerhalb eines politischen Überwachungsapparates ausgewählt und formuliert. Zu prüfen sind deshalb Anlass, Verfasser, zugrunde liegende Meldungen und Empfänger. Erst dann lässt sich genauer beurteilen, wie aus Beobachtungen eine Lageeinschätzung oder eine Entscheidung wurde.

Informationen ordnen und wiederfinden

Karteien, Registrierung und Akten: Wie die Stasi ihr Wissen verwaltete

Gesammelte Informationen mussten innerhalb des Apparates wiedergefunden und zugeordnet werden. Dafür waren unter anderem die Abteilungen XII zuständig. Sie führten Karteien, registrierten Vorgänge, archivierten Unterlagen und erteilten Auskünfte auf Anforderung operativer Diensteinheiten. Solche Abteilungen bestanden in Berlin und in den Bezirksverwaltungen. Die Kreisdienststellen archivierten ihre Ablagen nicht selbstständig.[90]

F 16 und F 22: zwei miteinander verbundene Nachweise

Doreen Hartwich beschreibt die F 16 als Personenkartei. Sie enthielt etwa Namen, Geburtsdaten, Arbeitsstelle, Erfassungsdatum und verantwortliche Diensteinheit. Die Registriernummer verband den Eintrag mit der Vorgangskartei F 22.[91] Die Karte half damit bei der Zuordnung einer Person, ersetzte aber nicht die zugehörigen Unterlagen.

Die F 22 verzeichnete Vorgangsart, Decknamen, zuständige Diensteinheit und Mitarbeiter, jedoch nicht die Klarnamen der erfassten Personen. Beide Karteien wurden zum Schutz der MfS-internen Geheimhaltung räumlich getrennt geführt. Eine Archivsignatur konnte auf den abgelegten Vorgang verweisen. Fehlte sie, war der Vorgang nach Hartwichs Erläuterung noch nicht vom MfS archiviert worden.[92] Das Fehlen dieses Vermerks ist daher nicht schon ein Nachweis für eine spätere Aktenvernichtung.

Vereinfachte Verbindung: Die Personenkartei F 16 enthält persönliche Grunddaten. Eine Registriernummer verbindet sie mit der Vorgangskartei F 22. Diese benennt Vorgangsart und Zuständigkeit; bei archivierten Vorgängen verweist eine Archivsignatur auf die Akte. Der Karteieintrag ersetzt die Aktenprüfung nicht.
Eigene SVG-Übersicht nach [91] und [92]. Vereinfachtes Prinzip, keine Wiedergabe einer Originalkarte und keine vollständige Darstellung aller Erfassungsarten.

Die Erfurter Abteilung XII und ihre Überlieferung

Für Erfurt nennt das Bundesarchiv die Erfassung und Überprüfung von Personen und Objekten, Karteiführung, Registrierung, Archivierung und Auskunftserteilung. Überliefert sind unter anderem Arbeitsinformationen, Pläne, Übernahmeprotokolle und Statistiken zu OV, OPK und IM-Vorgängen. Der Bestand kam teilweise ungeordnet und als lose Blätter ins Archiv; die sachbezogenen Unterlagen wurden zunächst in Grobsichtungsbündeln verzeichnet.[93] Die heutige Erschließung ist somit von der damaligen Ablage zu unterscheiden.

Was ein Karteieintrag belegt – und was noch zu prüfen ist

Die Abteilung XII erfasste unterschiedliche Kategorien, darunter Untersuchungsvorgänge, Operative Vorgänge, Operative Personenkontrollen und IM-Vorgänge.[90] Ein Name in einer Kartei bedeutet deshalb für sich genommen keine Mitarbeit für die Stasi. Für die Einordnung sind Erfassungsart, Verknüpfungen und die erhaltenen Akten zu prüfen. Auch die behördliche Zuordnung einer Person und eine konkret belegte Handlung müssen auseinandergehalten werden.

Beim Lesen hilft eine feste Folge von Fragen: Auf wen bezieht sich der Eintrag? Welche Vorgangsart ist verzeichnet? Wer führte den Vorgang, und wann? Welche Unterlagen sind dazu erhalten? Erst ihr Inhalt erlaubt die weitere Prüfung der damaligen Behauptungen und Maßnahmen. Die Verluste von 1989/1990 können diese Rekonstruktion begrenzen. Für meine Dokumentation gibt es dazu den Beitrag Wie die Stasi ihre Informationen verwaltete.

Überwachung und Verfolgung

Informationen beschaffen, Menschen beobachten, Maßnahmen planen

Die Methoden des MfS griffen in persönliche Beziehungen und private Kommunikation ein. Sie ergänzten einander: Ein Hinweis konnte weitere Nachforschungen auslösen; technische Aufzeichnungen konnten Berichte ergänzen. Welche Kombination tatsächlich eingesetzt wurde, ist für jeden Fall gesondert zu untersuchen.

Postkontrolle: Briefe als Informationsquelle

Für die Kontrolle des Brief- und Telegrammverkehrs waren die Abteilungen M zuständig. Wiedmann beschreibt die verdeckten Kontrollstellen in zentralen Postämtern: Sendungen wurden nach Adressen oder auffälligen äußeren Merkmalen ausgewählt, geöffnet und häufig kopiert. Meist wurden sie wieder verschlossen und weitergeleitet, teilweise einbehalten. Kontrollaufträge konnten einzelne Personen, aber auch größere räumliche oder gesellschaftliche Gruppen betreffen.[22]

Dass Sendungen eine Kontrollstelle durchliefen, bedeutet nicht, dass jeder Brief geöffnet und gelesen wurde. Für die historische Rekonstruktion sind Auswahl, Auftrag und erhaltene Ergebnisse auseinanderzuhalten. Die Überwachung konnte auch unbeteiligte Briefpartner erfassen, deren Namen und Mitteilungen in die Unterlagen eingingen.

Telefonüberwachung: technische Aufzeichnung und Auswertung

Angela Schmole beschreibt die Telefonüberwachung als Aufgabe der Abteilung 26. Die Abhörmaßnahmen wurden in Schaltstellen der Deutschen Post eingerichtet, Gespräche in MfS-Stützpunkten aufgezeichnet. Das Verfahren veränderte sich: Auf handschriftliche Protokolle folgten Aufnahmegeräte; seit 1978 erlaubten Geräte ein automatisches Mitschneiden. Je nach Auftrag wurden Gespräche vollständig oder auszugsweise ausgewertet.[23]

Auswahl und Auswertung bestimmten den Inhalt der Berichte. Eine Gesprächszusammenfassung ist darauf zu prüfen, wer sie verfasste und ob sie die vollständige Aufzeichnung oder nur einen Ausschnitt wiedergibt.

Observation: Wege und Kontakte erfassen

Nach Schmoles Darstellung wurde die verdeckte Beobachtung in der Regel von anderen operativen Einheiten beauftragt und durch hauptamtliche Mitarbeiter der Linie VIII durchgeführt. Beobachtet wurden Aufenthaltsorte, Verbindungen, Arbeitsstellen und Lebensgewohnheiten ausgewählter Personen. Die Ergebnisse konnten in Personenkontrollen, Operative Vorgänge oder Sicherheitsüberprüfungen eingehen.[24]

Ein Beobachtungsbericht kann Kontakte und Bewegungen belegen, erklärt aber nicht schon die Absichten der Menschen. Politische Bewertungen darin bleiben Bewertungen des MfS.

Der Operative Vorgang: geordnete Verfolgungsarbeit

Christian Halbrock und Ilko-Sascha Kowalczuk beschreiben den Operativen Vorgang, kurz OV, als registrierten Vorgang gegen Einzelne oder Gruppen. Ausgangspunkt waren meist Hinweise, die das MfS als strafrechtlich relevant bewertete. Die Bearbeitung bezog auch Familie, Freunde und Kollegen ein. Maßnahmepläne konnten „Zersetzung“ vorsehen; mögliche Abschlüsse umfassten ein Ermittlungsverfahren, eine Anwerbung, weitere Eingriffe oder eine Einstellung bei nicht bestätigtem Verdacht.[25]

Ein OV ist daher von einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu unterscheiden. Die Begriffe bezeichnen verschiedene Formen der Bearbeitung. Aus dem Vorliegen eines OV allein folgt weder eine Verurteilung noch, dass alle vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich durchgeführt wurden.

Schematische Informationswege: IM-Berichte, Postkontrolle, Telefonüberwachung und Observation liefern Informationen an bearbeitende MfS-Dienststellen. Diese bewerten sie und planen mögliche Maßnahmen. Überwachung führt nicht zwangsläufig zu einem Strafverfahren.
Eigene vereinfachte SVG-Darstellung der Informationswege. Kein vollständiger Organisationsplan und keine zwingende Verfahrensfolge. Grundlagen: Nachweise [20], [22]–[25].

Postkontrolle in Erfurt: Private Briefe werden zu Behördenwissen

Die Erfurter Abteilung M war für die Fahndung, Kontrolle und Auswertung von Briefen, Paketen und Telegrammen zuständig. Die Bestandsübersicht nennt außerdem Schriften- und Adressenspeicher sowie Dienststellen in den Hauptpostämtern.[80] Diese Verbindung von Postverkehr und Informationsspeicherung zeigt, wie gewöhnliche Kommunikation zum Gegenstand geheimdienstlicher Arbeit werden konnte.

September 1989: Kritik in privaten Briefen

Rüdiger Sielaff beschreibt in der regionalen Studie Stasi in Thüringen, wie Erfurter Postkontrolleure Mitte September 1989 Reaktionen auf die politische Entwicklung auswerteten. Heimlich geöffnete Briefe enthielten etwa die Kritik einer Ärztin an der Krise der DDR und Forderungen nach Reise-, Presse- und Meinungsfreiheit. Eine Schreiberin aus Erfurt distanzierte sich von einer öffentlichen Äußerung Honeckers. Die Studie verweist dafür auf Unterlagen der Erfurter Abteilung M.[81]

Das Beispiel verbindet private Kommunikation mit der politischen Beobachtung des Herbstes 1989. Persönliche Gedanken wurden aus ihrem vertraulichen Zusammenhang herausgelöst und durch die Staatssicherheit bewertet. Die hier verwendete Darstellung beruht auf der veröffentlichten Studie; eine eigene Prüfung der vollständigen zugrunde liegenden Akte steht aus.

1986: Bereicherung durch Erfurter Kontrolleure

Sielaff schildert auch einen Ende 1986 bekannt gewordenen Fall: Erfurter Postkontrolleure hatten über Jahre Geld, Briefmarken und Waren für sich selbst entwendet. Nach seiner Darstellung räumten 13 Mitarbeiter strafbare Handlungen ein. Gegen den Haupttäter wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet; weitere Folgen waren Entlassungen und Disziplinarmaßnahmen.[81]

Dieser Fall zeigt eine zusätzliche Folge des verdeckten Zugriffs auf fremde Sendungen. Er muss als bestimmter Vorgang eingeordnet werden; daraus lässt sich keine Aussage ableiten, dass jeder Erfurter Postkontrolleur sich persönlich bereicherte.

Was von der Erfurter Postkontrolle erhalten blieb

Das Bundesarchiv beschreibt nur einen geringen Umfang erhaltener sachbezogener Unterlagen, zugleich aber eine umfangreiche M-Kartei. Die ursprüngliche Ordnung des Informationsspeichers war zerstört worden. Für Personenrecherchen wurde er deshalb neu alphabetisch geordnet.[80] Eine heute auffindbare Karte und ein vollständig erhaltener Überwachungsvorgang sind somit unterschiedliche Quellen. Auch ein fehlender Nachweis beantwortet nicht ohne Weiteres, ob eine bestimmte Sendung damals kontrolliert wurde.

Der regionale Beleg: Abteilung 26 in Erfurt

Die Bestandsübersicht des Bundesarchivs zur Erfurter Abteilung 26 nennt Telefon- und Fernschreibüberwachung, Raumüberwachung sowie technische Beobachtung als Aufgaben. Überliefert sind unter anderem Arbeitsunterlagen, Informationen zu operativen Maßnahmen in Stützpunkten und Kabellagepläne. Damit ist die technische Überwachung als regionaler Arbeitsbereich belegt.[26]

Die Bestandsübersicht ist ein Zugang zu den Unterlagen, keine vollständige Geschichte ihrer Anwendung. Sie belegt insbesondere nicht, dass ich auf diese Weise überwacht wurde. Für eine solche Aussage müssten die entsprechenden Aufträge, Protokolle oder andere fallbezogene Nachweise gefunden und geprüft werden.

Der technische Bestand wurde zunächst ungeordnet und mit vermischten Vorgängen überliefert. Nach einer Grobsichtung 1997 wurden die Unterlagen erschlossen.[26] Ein Kabellageplan kann technische Voraussetzungen erklären; wer tatsächlich abgehört wurde und welche Folgen dies hatte, lässt sich daraus allein nicht bestimmen. Technische Unterlagen und personenbezogene Berichte müssen dafür zusammen betrachtet werden.

Eigenständigkeit und gemeinsames Handeln

Kirchen und unabhängige Gruppen: Freiräume unter Überwachung

Die Geschichte der Stasi umfasst auch die Menschen und Zusammenhänge, die sich ihrer Kontrolle entzogen oder ihr widersprachen. Kirchen boten eigene Strukturen, Versammlungsräume und Möglichkeiten zum Austausch. Unter ihrem Dach und außerhalb davon entstanden Gruppen, die gesellschaftliche Fragen unabhängig von den staatlichen Organisationen diskutierten. Diese Geschichte erklärt, weshalb Überwachung und Verfolgung gemeinsames Handeln zwar erschweren, aber nicht vollständig verhindern konnten.

Ein eigenständiger Bereich gerät unter Druck

Christian Halbrock und Ilko-Sascha Kowalczuk erklären den Argwohn der SED gegenüber den Kirchen mit deren Eigenständigkeit, ihrer religiösen Botschaft und ihrem gesellschaftlichen Gestaltungsanspruch. In den 1950er-Jahren richteten sich offene Konflikte unter anderem gegen kirchliche Jugend- und Studentenarbeit. Auch Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Haft gehörten zur Verfolgung. Später gewannen die Behinderung von Veranstaltungen und verdeckte Einflussnahme an Bedeutung.[61]

Die Methoden umfassten Beobachtung, den Einsatz inoffizieller Mitarbeiter und die Gewinnung von Informationen aus Gesprächen. Das MfS versuchte auch, kirchliche Entscheidungen zu beeinflussen und Informanten in Leitungspositionen zu gewinnen. Den Autoren zufolge gelang eine umfassende Unterwanderung der Kirchen jedoch nicht.[61] Kirchliche Zugehörigkeit, ein Gespräch mit einer staatlichen Stelle und inoffizielle Mitarbeit sind deshalb unterschiedliche Sachverhalte. Konkrete Zuschreibungen verlangen eigene Belege.

Frieden, Umwelt und Menschenrechte

Johannes Beleites beschreibt, wie sich Anfang der 1980er-Jahre innerhalb und außerhalb der Kirchen eigenständige Friedens-, Umwelt- und Menschenrechtsgruppen bildeten. Ihr Austausch war zunächst begrenzt; oft wussten Gruppen an verschiedenen Orten nur wenig voneinander. Regionale Kirchentage im Lutherjahr 1983 ermöglichten neue Kontakte und öffentliche Diskussionen. Gemeinden boten außerdem Möglichkeiten, eigene Blätter zu vervielfältigen und kritischen Künstlern oder Jugendlichen Raum zu geben.[62]

Die kirchlichen Räume waren damit auch für Menschen bedeutsam, deren Anliegen über Glaubensfragen hinausgingen. Beleites stellt zugleich das geregeltere Verhältnis zwischen evangelischen Kirchen und Staat seit dem Treffen mit Honecker im März 1978 dar. Die Vermeidung offener Konfrontation bedeutete keine Beendigung der MfS-Tätigkeit.[62] Schutzmöglichkeiten und Überwachung bestanden nebeneinander; wie weit ein Freiraum reichte, muss am jeweiligen Ort untersucht werden.

Die Offene Arbeit: Ein Erfurter Zugang

Für Thüringen untersucht Katharina Lenski die Offene Arbeit als alternative Jugendkultur und kirchliches Arbeitsfeld. Sie beschreibt Räume für Menschen, deren Kleidung, Musik oder Lebensweise nicht den staatlichen Erwartungen entsprach. Neben persönlichem Austausch entwickelten sich Aktivitäten zu Frieden, Menschenrechten und Umwelt. Für Erfurt nennt Lenski die Entstehung dieser Jugendarbeit 1979 und verschiedene thematische Gruppen.[63]

Die Offene Arbeit Erfurt beschreibt ihren Zusammenschluss 1979 selbst als Basisgemeinschaft beziehungsweise Basisgemeinde auf der Suche nach einer anderen Form kirchlichen Lebens.[64] Diese Selbstdarstellung erschließt das eigene Verständnis der Gemeinschaft. Sie erfüllt eine andere Aufgabe als die historische Untersuchung ihrer damaligen Aktivitäten und der gegen sie gerichteten Maßnahmen.

Lenski warnt vor einem idealisierten Bild solcher Orte. Die Offene Arbeit war mit der übrigen Gesellschaft verflochten; unterschiedliche Interessen, Hierarchien und Konflikte verschwanden innerhalb ihrer Räume nicht. Sie beschreibt außerdem Spannungen mit staatlichen und kirchenleitenden Stellen.[63] Das macht diese Geschichte nicht weniger bedeutsam. Es hilft vielmehr, Handlungsmöglichkeiten und Grenzen der Beteiligten genauer zu verstehen.

Verfolgung und die Grenzen der Kontrolle

Die wachsende Attraktivität kirchlicher Jugendarbeit und später der Friedens-, Umwelt- und Menschenrechtsarbeit verstärkte den Argwohn des MfS. Halbrock und Kowalczuk beschreiben die Überwachung kirchlicher Treffen und die Bearbeitung von Kontakten zu westdeutschen Gemeinden.[61] Welche Maßnahmen gegen einzelne Gruppen eingesetzt wurden, muss jeweils rekonstruiert werden. Das Kapitel zur „Zersetzung“ erklärt eine der dabei verwendeten Methoden; es belegt noch keinen konkreten Erfurter Vorgang.

Für die lokale Geschichte führt dieser Abschnitt zum Kapitel über Erfurt 1989 und die Besetzung der Bezirksverwaltung. Die Beteiligten handelten aus unterschiedlichen Erfahrungen heraus. Weder alle Christen noch alle Mitglieder unabhängiger Gruppen verfolgten dieselben Ziele. Auch mein eigener Haftfall wird hier nicht ohne persönliche oder dokumentarische Belege mit einer Gruppenmitgliedschaft verbunden. Die einzelnen Lebenswege bleiben eigenständig, während ihre gesellschaftlichen Zusammenhänge untersucht werden.

Musik, Eigenständigkeit und staatliche Eingriffe

Jugendkultur: Punk zwischen Freiräumen und Verfolgung

Musik, Kleidung und selbst organisierte Auftritte schufen eigene Formen des Austauschs. Für die Geschichte der Staatssicherheit ist deshalb auch zu fragen, wie kulturelle Eigenständigkeit unter politischen Verdacht geriet und welche Handlungsmöglichkeiten die Beteiligten behielten.

Wer durfte öffentlich auftreten?

Der Musikwissenschaftler Florian Lipp erläutert im Forschungsgespräch des Stasi-Unterlagen-Archivs, dass Bands für legale öffentliche Auftritte ein Einstufungsverfahren durchlaufen mussten. Eine Kommission bewertete ihr Vorspiel; die Einstufung bildete die Grundlage einer Spielerlaubnis. Manche Gruppen verweigerten sich diesem Verfahren und spielten in privaten oder kirchlichen Räumen.[86] Kulturverwaltung, Veranstalter und Staatssicherheit hatten dabei unterschiedliche Funktionen. Die Kontrolle eines Auftritts war nicht ausschließlich eine Angelegenheit des MfS.

Eisenach und Erfurt: Die „Fanatischen Frisöre“

Stephanie Schlesier beschreibt in Stasi in Thüringen, wie die Kreisdienststelle Eisenach Anfang 1988 die Operative Personenkontrolle „Friseur“ gegen die Band einleitete. Im Sommer folgte der Operative Vorgang „Laien“. Die Staatssicherheit wollte kritische Auftritte verhindern und setzte Kirchenleitungen unter Druck. Der Rat des Kreises erteilte auf ihr Betreiben ein Auftrittsverbot; eine Spielerlaubnis wurde bei Verzicht auf bestimmte Texte in Aussicht gestellt.[87]

Die Musiker lehnten das Angebot ab und spielten dennoch im Erfurter Augustinerkloster. Nach einem Mitgliederausstieg schloss die Stasi den OV im Februar 1989, überwachte den Schlagzeuger aber in der OPK „Schlagzeug“ weiter. Im Juli trat die Band in der Gothaer Versöhnungskirche auf.[87] Die Schließung eines Vorgangs bedeutete hier also kein Ende der Beobachtung.

Repression, Einbindung und eigenständiges Handeln

Lipp unterscheidet stärkere Restriktionen in der ersten Hälfte der 1980er-Jahre von späteren Versuchen, manche Bands in staatliche Kulturangebote einzubinden. Er beschreibt auch Konflikte zwischen Institutionen und fortbestehenden Vorschriften.[86] Die Entwicklung lässt sich deshalb nicht als gleichförmige Behandlung aller Gruppen erzählen. Das Eisenacher Beispiel verbindet die Formen geheimdienstlicher Bearbeitung mit den im Kirchenkapitel beschriebenen Freiräumen. Die hier verwendeten Forschungsdarstellungen ersetzen keine vollständige Auswertung der einzelnen Bandakten.

Politische Kontrolle im Alltag

Schule, Hochschule und Betrieb: Eingriffe in Bildungs- und Berufswege

Politische Verfolgung konnte Menschen treffen, ohne dass sie verhaftet wurden. Ein verweigerter Bildungsweg, eine blockierte Karriere oder Druck am Arbeitsplatz konnten ebenfalls tief in ein Leben eingreifen. Um solche Vorgänge zu verstehen, müssen die Staatssicherheit und die anderen beteiligten Einrichtungen gemeinsam betrachtet werden. Welche Stelle Informationen sammelte, wer eine Maßnahme veranlasste und wer sie ausführte, sind unterschiedliche Fragen.

Informationen aus dem vertrauten Umfeld

Stefan Wolle beschreibt, wie das MfS seinen Informationsbedarf durch heimliche Informanten und durch Berichte von Partei, Massenorganisationen und staatlichen Stellen deckte. Auch kritische Äußerungen, kirchliche Verbindungen oder Westkontakte konnten in diese Berichterstattung eingehen. Die Folgen konnten Ausbildungsplätze, Beförderungen und Reisegenehmigungen betreffen. Konkrete Maßnahmen wurden vielfach von Schulen, Hochschulen, Betrieben oder Partei- und Jugendorganisationen ausgeführt.[57]

Wolle erläutert auch den Einfluss der Staatssicherheit auf Personalentscheidungen und die verdeckte Herbeiführung beruflicher Misserfolge bei als gefährlich betrachteten Menschen.[57] Daraus folgt jedoch nicht, dass jede abgelehnte Bewerbung oder jeder berufliche Rückschlag auf das MfS zurückging. Im einzelnen Fall müssen politische Vorgaben, Entscheidungen der zuständigen Institution und eine mögliche Stasi-Beteiligung anhand eigener Belege rekonstruiert werden.

1988: Schulverweise nach öffentlichem Widerspruch

An der Carl-von-Ossietzky-Schule in Berlin-Pankow äußerten Jugendliche 1988 öffentlich Kritik an Militärparaden und nationalistischen Tendenzen. Am 30. September wurden eine Schülerin und drei Schüler der Schule verwiesen. Das Bundesarchiv beschreibt den Druck durch Schulleitung, FDJ und Elternvertretung sowie die Beobachtung durch das MfS. Eine inoffizielle Mitarbeiterin berichtete über die Texte der Jugendlichen und die Meinungen von Lehrkräften.[58]

Die Schulverweise lösten öffentliche Solidarität aus, besonders in evangelischen Gemeinden. Die Staatssicherheit versuchte daraufhin, weitere öffentlich wirksame Unterstützung zu verhindern und die betroffenen Jugendlichen und ihre Eltern einzuschüchtern.[58] Das Beispiel zeigt das Zusammenwirken verschiedener Institutionen und zugleich dessen Grenzen: Disziplinierung konnte Widerspruch und Unterstützung hervorrufen. Es ist ein Berliner Fall; vergleichbare Abläufe in Erfurt müssen eigenständig belegt werden.

Hochschulen: Überwachung und institutionelle Zusammenarbeit

Rainer Eckert unterscheidet die Überwachung von Universitäten von der Mitarbeit einzelner Lehrender und Studierender beim MfS. Die Kontrolle betraf nicht nur Lehrveranstaltungen und Forschung, sondern auch Freizeit, christliche Studentengemeinden und Auslandsbeziehungen. Die Staatssicherheit warb Informanten unter Professoren, Beschäftigten und Studierenden und versuchte, oppositionelles Handeln und Ausreisebestrebungen zurückzudrängen.[59]

Daneben bestand eine offizielle Zusammenarbeit mit Hochschulleitungen, SED- und FDJ-Strukturen sowie Sicherheitsbeauftragten. Eckert beschreibt die Bereitstellung von Personal- und Studentenakten und den Einfluss auf die Besetzung wichtiger Positionen. Hochschulen dienten dem MfS außerdem als Orte wissenschaftlicher Aufträge und der Nachwuchsgewinnung.[59] Institutionelle Zusammenarbeit und individuelle inoffizielle Mitarbeit sind deshalb getrennt zu prüfen. Die Zugehörigkeit zu einer Hochschule allein sagt nichts über die Tätigkeit einer bestimmten Person aus.

Betriebe: Wirtschaftssicherung und politische Überwachung

Die Überwachung der Wirtschaft umfasste industrielle und landwirtschaftliche Betriebe ebenso wie Handel, Finanzwesen und Forschung. Reinhard Buthmann nennt Spionageabwehr, Geheimnisschutz, die Kontrolle der Planberichterstattung und die Bekämpfung vermeintlicher oder tatsächlicher „Wirtschaftssabotage“ als Aufgaben. Die zuständigen MfS-Stellen arbeiteten systematisch mit Partei und staatlichen Einrichtungen zusammen. Seit 1964 hieß die zentrale Diensteinheit Hauptabteilung XVIII.[60]

Ihre Tätigkeit veränderte sich mit der Wirtschaftsstruktur und den politischen Prioritäten. Buthmann beschreibt verstärkte Sicherheitsüberprüfungen und Kontrollanforderungen, später insbesondere bei technologischen Großprojekten und im Geheimnisschutz.[60] Für Erfurt veranschaulicht das Beispiel Umformtechnik Erfurt und Audi, wie wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Überwachung von Beschäftigten und Geschäftspartnern verbunden werden konnte.

Die Untersuchung solcher Eingriffe erweitert den Blick auf politische Verfolgung über Gefängnisse hinaus. Sie macht zugleich verständlich, warum persönliche Erinnerungen, Personalunterlagen, Dokumente von Schulen oder Betrieben und MfS-Akten unterschiedliche Teile eines Vorgangs erklären können. Die Verbindung dieser Belege hilft, Verantwortlichkeiten genauer zu bestimmen.

Über die DDR hinaus

Auslandsspionage und Westarbeit: Informationen, Einfluss und Verfolgung

Die Staatssicherheit war zugleich politische Geheimpolizei und Nachrichtendienst. Ihre Tätigkeit endete nicht an der Grenze der DDR. Informationsbeschaffung im Ausland und die Verfolgung von Menschen außerhalb des Landes gehörten zu ihrer Geschichte. Die Unterscheidung dieser Aufgaben hilft, Zuständigkeiten zu verstehen; ihre Verbindungen werden besonders an konkreten Vorgängen sichtbar.

Die Hauptverwaltung A und ihre Vorläufer

Die wichtigste Spionageeinheit des MfS war die Hauptverwaltung A, kurz HV A. Helmut Müller-Enbergs beschreibt ihre Entstehung aus dem 1951 gebildeten „Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung“. 1953 ging der Apparat als Hauptabteilung XV in die Staatssicherheit ein; seit 1956 trug er die Bezeichnung HV A. Markus Wolf leitete ihn von 1952 bis 1986. Der Schwerpunkt lag in der Bundesrepublik und West-Berlin, die Arbeit reichte aber darüber hinaus.[53]

Die Zielbereiche umfassten politische Institutionen, Parteien, Militär, andere Nachrichtendienste sowie Wissenschaft und Technik. Für die Beschaffung wissenschaftlicher und technischer Informationen bestand innerhalb der HV A ein eigener Sektor. Die Organisation war damit auf unterschiedliche Arten von Wissen und verschiedene Zielinstitutionen ausgerichtet.[53]

Was sollte die Spionage bewirken?

Müller-Enbergs erklärt die Interessen hinter der Informationsbeschaffung: Die politische Führung wollte westliche Absichten kennen; Industrie und Forschung sollten von fremden Entwicklungen profitieren. Die Beschaffung technischer Kenntnisse sollte eigene Entwicklungskosten sparen und den wirtschaftlichen Abstand verringern. Hinzu kamen Versuche, die öffentliche Meinung und politische Auseinandersetzungen durch gezielt verbreitete Informationen zu beeinflussen. Spionage diente somit auch der Unterstützung politischer und wirtschaftlicher Ziele der SED-Herrschaft.[54]

Ein erhaltenes Dokument oder eine erfolgreiche Informationsbeschaffung beweist jedoch noch keine umfassende Steuerung der westlichen Gesellschaft. Müller-Enbergs verweist auf die ideologische Deutung der gewonnenen Erkenntnisse und unterscheidet tiefen Einblick in einzelne Bereiche von der Fähigkeit, die Bundesrepublik zu beherrschen.[54] Für die historische Bewertung sind deshalb Auftrag, tatsächlich beschaffte Information, Auswertung und nachweisbare Wirkung getrennt zu untersuchen.

Warum Westarbeit mehr als HV A bedeutete

Auch andere MfS-Diensteinheiten waren im Westen tätig. Der Überblick des Bundesarchivs nennt neben der HV A und den von ihr angeleiteten Abteilungen XV der Bezirksverwaltungen unter anderem Funkaufklärung und Postkontrolle. Hinzu kam das Vorgehen gegen Regimekritiker, Fluchthelfer und ausgereiste DDR-Bürger. Die HV A war über solche Aktivitäten in der Regel informiert und gelegentlich daran beteiligt.[55]

Die Grenze zwischen Auslandstätigkeit und innerer Verfolgung war somit durchlässig. Wer die DDR verlassen hatte, konnte weiterhin zum Ziel der Staatssicherheit werden. Zugleich nutzte das MfS Reise- und Familienkontakte zur Anwerbung von Informanten. Das Bundesarchiv beschreibt politische Überzeugungen, materielle Anreize und persönliche Verbindungen als Ansatzpunkte.[55] Ein Westkontakt allein belegt allerdings keine Mitarbeit. Dafür müssen konkrete Unterlagen und Handlungen geprüft werden.

Ein Erfurter Beispiel: Geschäftsreisen nach Ingolstadt

In den 1980er-Jahren verkaufte der Betrieb Umformtechnik Erfurt Kurbelpressen an Audi und Volkswagen. Erfurter Mitarbeiter reisten für die Aufträge nach Ingolstadt; Vertreter von Audi kamen nach Erfurt. Nach der Darstellung des Bundesarchivs überwachte die Staatssicherheit die Verhandlungen und den Maschinenaufbau. Unter den Entwicklern und Monteuren waren inoffizielle Mitarbeiter, die Informationen über das Audi-Werk, Beschäftigte dort und ihre mitreisenden Kollegen lieferten.[56]

Der Beitrag verweist auf eine Einschätzung der Erfurter Abteilung XVIII zur Eignung eines IM für den Einsatz in Ingolstadt von 1985 sowie auf einen Überwachungsauftrag für Audi-Vertreter in Erfurt von 1986. Hier war also die für die Sicherung der Volkswirtschaft zuständige Diensteinheit beteiligt.[56] Das Beispiel zeigt, wie Wirtschaftskontakte, Informationsbeschaffung im Westen und die Kontrolle eigener Reisender ineinandergreifen konnten. Es beschreibt einen bestimmten Zusammenhang und lässt sich nicht auf jede Geschäftsreise übertragen.

Eine Geschichte mit erheblichen Überlieferungslücken

Für die Erforschung der HV A ist die Aktenlage besonders schwierig. Das Bundesarchiv beschreibt ihre Auflösung in Eigenregie und die weitgehende Vernichtung ihrer Unterlagen. Deshalb ist der erhaltene Bestand zur Spionage vergleichsweise gering.[55] Fehlende Unterlagen sind kein Beweis dafür, dass eine Tätigkeit nicht stattgefunden hat. Umgekehrt dürfen Lücken nicht mit vermuteten Abläufen gefüllt werden. Das Kapitel über Auflösung und Aktenzugang erklärt, weshalb die Überlieferung selbst Teil der Geschichte ist.

Bewegungsfreiheit und politische Verfolgung

Flucht, Ausreise und Strafverfolgung

Der Wunsch, die DDR zu verlassen, konnte aus sehr unterschiedlichen Erfahrungen entstehen. Laura Wehr nennt politische Verfolgung, eingeschränkte berufliche Möglichkeiten, die Sorge um Kinder, Familienzusammenführung und das Bedürfnis nach Freiheit. Solche Motive konnten zusammenkommen. Die Entscheidung für einen Ausreiseantrag oder einen Fluchtweg erzählt deshalb immer auch etwas über die Möglichkeiten, die ein Mensch für sich noch sah.[33]

Ausreiseantrag und Fluchtvorhaben: unterschiedliche Wege

Ein Antrag auf ständige Ausreise zielte darauf, die DDR mit staatlicher Genehmigung dauerhaft zu verlassen. Wehr beschreibt, wie seit Mitte der 1970er-Jahre zunehmend Menschen diesen bürokratischen Weg wählten. Sie beriefen sich unter anderem auf Menschenrechte und die Schlussakte von Helsinki. Zugleich konnten die Antragstellung und das beharrliche Eintreten für die Ausreise berufliche Nachteile, Überwachung und Strafverfolgung nach sich ziehen.[33]

Ein Fluchtvorhaben war dagegen auf das Verlassen ohne die erforderliche staatliche Genehmigung gerichtet. Die DDR verfolgte solche Vorhaben strafrechtlich. Dabei konnte die Verfolgung bereits vor dem Erreichen einer Grenze beginnen. Die Unterscheidung bleibt auch dann wichtig, wenn jemand nach verweigerter Ausreise einen Fluchtweg erwog: Ein Antrag, eine Vorbereitungshandlung, ein Fluchtversuch und eine vollendete Flucht sind verschiedene Vorgänge.[36]

Die Verwaltung als Mittel der Ausreiseverhinderung

Frank Wolff untersucht neben den Grenzsperren die administrativen Hindernisse. Die Ausreisepolitik beruhte lange auf vertraulichen Regelungen und Anweisungen; Entscheidungen waren für Antragsteller kaum durchschaubar. Eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung stand ihnen nicht zur Verfügung. Eingaben und Bittschreiben blieben wesentliche Möglichkeiten, gegenüber den Behörden auf einer anderen Entscheidung zu bestehen.[34]

Das Verhältnis zwischen internationaler Anerkennung und verweigerter Bewegungsfreiheit verschärfte den Konflikt. Ausreisewillige nutzten Verträge und Menschenrechtszusagen als Argumente. Wolff beschreibt, dass die DDR-Führung zum Jahreswechsel 1988/1989 die Möglichkeit der Antragstellung erweiterte. Daraus entstand jedoch noch kein allgemeines Recht, tatsächlich auszureisen. Ein Antrag, seine Bearbeitung und eine Genehmigung müssen deshalb auch für die letzte Phase der DDR getrennt betrachtet werden.[34]

Wie die Stasi gegen Ausreisewillige vorging

Christian Halbrock und Ilko-Sascha Kowalczuk beschreiben die Bekämpfung der Ausreisebewegung als einen Schwerpunkt des MfS seit den 1970er-Jahren. Der Befehl 6/77 vom 18. März 1977 regelte Maßnahmen und Zusammenarbeit. Dazu gehörten die zentrale und bezirkliche Koordinierung sowie die Verbindung zu Behörden des Innenministeriums und örtlichen Verwaltungsstellen.[35]

Die Autoren nennen sogenannte „Zurückdrängungsgespräche“, die zur Aufgabe des Ausreisewunsches bewegen sollten. Dabei konnten die Verbesserung der Wohnsituation oder das Ende beruflicher Benachteiligung in Aussicht gestellt werden. Andere Betroffene wurden mit strafrechtlichen Konsequenzen bedroht oder inhaftiert, besonders wenn sie öffentlich Druck ausübten oder westliche Stellen einschalteten. Die Maßnahmen reichten damit von Einflussnahme im Alltag bis zur Untersuchungshaft.[35]

Strafrechtliche Verfolgung auch vor dem Grenzübertritt

Monika Tantzscher erläutert die Entwicklung der Strafbestimmungen. Seit 1957 wurde das Verlassen ohne Genehmigung über das Passgesetz verfolgt; das Strafgesetzbuch von 1968 enthielt mit § 213 den Tatbestand „Ungesetzlicher Grenzübertritt“. Auch Vorbereitung und Versuch waren strafbar. Die Neufassung von 1979 erhöhte die Höchststrafe in schweren Fällen auf acht Jahre. Diese Höchststrafe sagt nichts über das Strafmaß eines einzelnen Verfahrens aus.[36]

Für die historische Einordnung ist wesentlich, wann ein Verfahren stattfand, welche Handlung vorgeworfen wurde und auf welche Bestimmung sich die Verurteilung stützte. Die Überschrift „Republikflucht“ allein beantwortet diese Fragen nicht. Ebenso darf die Sprache der damaligen Strafverfolgung nicht ungeprüft zur heutigen Beschreibung der betroffenen Menschen werden.

Fluchtwege über andere Staaten und die zentrale Koordinierung

Tantzscher zeigt, dass nach dem Mauerbau auch Wege über die Tschechoslowakei, Ungarn und Bulgarien genutzt wurden. Die Sicherheitsdienste vereinbarten Zusammenarbeit, um Fluchten zu verhindern und festgenommene DDR-Bürger zurückzuführen. Eine Reise in ein anderes sozialistisches Land bedeutete deshalb noch keinen Schutz vor dem Zugriff des DDR-Apparates.[36]

Die Bestandsübersicht des Bundesarchivs benennt die Aufgaben der Zentralen Koordinierungsgruppe Flucht/Übersiedlung: Maßnahmen gegen Ausreiseantragsteller koordinieren, Fluchten verhindern und aufklären sowie Fluchthilfeorganisationen bekämpfen. Zu ihren Aufgaben gehörte auch die Abstimmung mit anderen Sicherheitsdiensten. Der erhaltene Bestand umfasst sowohl Unterlagen zu Übersiedlungsersuchen als auch zu Fluchtversuchen und Verdachtsfällen.[37]

Von der Ermittlung zum Urteil: unterschiedliche Zuständigkeiten

Im Kapitel zu den Zuständigkeiten werden Untersuchungsorgan und Haftverwaltung unterschieden. Für ein Strafverfahren kommt die Justiz hinzu: Engelmann und Joestel erläutern, dass die MfS-Untersuchungsorgane Vernehmungen durchführten und die Ergebnisse im Schlussbericht zusammenfassten. Dieser bildete eine Grundlage für die Anklage. Das Urteil erging durch ein Gericht. Die getrennten Funktionen müssen benannt werden, um ihr Zusammenwirken und die politische Verantwortung untersuchen zu können.[15]

Häftlingsfreikauf: ein Weg aus der Haft

In den Erfurter Haftgeschichten wurde bereits der Freikauf mehrerer Betroffener beschrieben. Hinter diesem Wort stand eine über Jahre entwickelte Praxis zwischen beiden deutschen Staaten. Das Bundesarchiv beschreibt die seit 1963 von der Bundesregierung getragenen Bemühungen: Für Menschen, deren Verurteilung aus westdeutscher Sicht politisch begründet war, wurde eine Freilassung gegen materielle Gegenleistungen ausgehandelt. Die Verhandlungen blieben geheim.[88]

Dabei wirkten beauftragte Rechtsanwälte, staatliche Stellen und die evangelische und katholische Kirche mit. Familienzusammenführung und Agentenaustausch waren mit diesen Bemühungen verflochten, aber nicht mit jedem einzelnen Freikauf gleichzusetzen.[88] Für eine Lebensgeschichte muss deshalb geklärt werden, welche Vereinbarung tatsächlich zur Entlassung oder Ausreise führte.

Wer die Freilassung aushandelte und organisierte

Jan Philipp Wölbern nennt für 1963 bis 1989 über 33.000 freigekaufte politische Häftlinge. Westdeutsche Stellen sammelten Namen und übermittelten Listen über die Anwälte Wolfgang Vogel und Jürgen Stange. Kirchen unterstützten die Abwicklung durch Warenlieferungen. Auf DDR-Seite handelte das MfS im Auftrag der SED-Führung; Mielke übertrug Heinz Volpert die Koordinierung.[89]

Wölbern beschreibt, dass nach einer Einigung Staatsanwaltschaften auf Weisung des MfS eine Strafaussetzung auf Bewährung beantragten und entsprechend angewiesene Gerichte zustimmten. In den 1960er-Jahren wurde ein Teil der Freigekauften in die DDR entlassen. Freikauf und Übersiedlung waren daher nicht immer derselbe Vorgang.[89]

Freiheit, Gegenleistungen und das fortbestehende Urteil

Für die Bundesregierung stand die Hilfe für Verfolgte im Vordergrund. Die SED-Führung erhielt wirtschaftliche Gegenleistungen und konnte zugleich oppositionelle Menschen aus der DDR entfernen. Wölbern zeigt damit die gegensätzlichen Interessen hinter einer gemeinsamen Praxis.[89] Die Bedeutung der gewonnenen Freiheit für einen Menschen lässt sich dabei nicht auf die staatlichen Verhandlungsziele reduzieren.

Eine Haftentlassung ist zunächst ein Ereignis; Freikauf bezeichnet hier den ausgehandelten Zusammenhang dahinter. Die beschriebene Strafaussetzung bedeutete keine Aufhebung des Urteils. Eine spätere Rehabilitierung ist deshalb gesondert zu betrachten. In meinem Fall ist die Aufhebung durch den Beschluss vom 21. April 1993 dokumentiert.[69] Aus diesen Rehabilitierungsunterlagen allein leite ich keinen Freikauf meiner Person ab.

Mein geplanter Aufbruch wurde schon vorher zur Strafsache

Der veröffentlichte Rapport vom 15. Februar 1989 hält meine Festnahme am Vortag fest. Er nennt den Raum Bratislava in der ČSSR, den beabsichtigten Weg über Österreich in die Bundesrepublik und den 16. Februar als vorgesehenen Aufbruchstag. Mein Facharbeiterzeugnis, das ich am 15. Februar erhalten sollte, wollte ich mitnehmen. Der Eintrag meldet zugleich die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach § 213 durch die Bezirksverwaltung Erfurt.[16]

Die erste Seite meines Urteils vom 11. April 1989 nennt dagegen die gerichtliche Entscheidung: Die Strafkammer des Kreisgerichts Erfurt-Mitte verurteilte mich wegen „Vorbereitung zum ungesetzlichen Grenzübertritt“ und „öffentlicher Herabwürdigung“ zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe. Beide Vorwürfe stehen im Urteil; das gesamte Strafmaß darf deshalb nicht ohne weitere Prüfung allein der Fluchtvorbereitung zugerechnet werden.[17]

Der Rapport meldet den geplanten Weg und das Ermittlungsverfahren, das Urteil die spätere Verurteilung. Wie Hinweise gesammelt, Aussagen gewonnen und Beweise bewertet wurden, lässt sich erst mit weiteren Verfahrensunterlagen untersuchen.

Meine persönliche Erinnerung ergänzt diese behördlichen Spuren um das, was der Aufbruch für mich bedeutete: die Hoffnung, selbst über mein Leben und meine Zukunft bestimmen zu können. Diese Perspektive gehört zur Geschichte. Sie wird als meine Erfahrung kenntlich gemacht und nicht stellvertretend für alle Ausreisewilligen oder Inhaftierten erzählt.

Meinen Eintrag im MfS-Rapport lesen · Urteil und persönliche Darstellung ansehen

Entmachtung und Aufarbeitung · Erfurt

Erfurt 1989 und die Geschichte der Erinnerung

Die Geschichte der Andreasstraße endet nicht mit der letzten politischen Untersuchungshaft. Zum Ort gehören auch die Menschen, die den Geheimdienst entmachteten, Unterlagen sicherten und später für eine Gedenkstätte eintraten. Diese Schritte hatten unterschiedliche Ziele und vollzogen sich über Jahre.

4. Dezember 1989: Bürgerinnen und Bürger öffnen die Stasi-Zentrale

Die Rekonstruktion von Peter Große, Barbara Sengewald und Matthias Sengewald beschreibt mehrere miteinander verbundene Initiativen. Kontakte aus der Gruppe „Frauen für Veränderung“ halfen, Menschen zu mobilisieren. Zu den Beteiligten gehörten unter anderem Kerstin Schön, Gabi Stötzer, Elisabeth Kaufhold und Barbara Sengewald. Die Darstellung macht deutlich, wie persönliche Beziehungen und gegenseitiges Vertrauen gemeinsames Handeln ermöglichten.[30]

Während eine Abordnung mit dem Leiter Josef Schwarz verhandelte, gelangten weitere Bürger in das Gebäude. Die anschließenden Kontrollgänge führten zu Archiven und Anlagen zur Aktenvernichtung. Im Heizungskeller fanden die Beteiligten teilweise verbrannte Papiere, zerrissene Unterlagen und leere Aktenordner. Auch elektronische Datenträger standen im Blick ihrer Sicherungsbemühungen. Der Zugang zur Untersuchungshaft folgte im Verlauf der Besetzung.[30]

Dasselbe Ereignis aus unterschiedlichen Perspektiven

Die Zusammenstellung verbindet Erinnerungen mit zeitgenössischen Unterlagen. Ein dort wiedergegebenes Fernschreiben der Dienststelle bezeichnete den Zutritt als gewaltsam erzwungen und stellte zugleich fest, dass die blockierten Ein- und Ausgänge das Bezirksamt handlungsunfähig machten. Das ist die Sicht des entmachteten Apparates. Die Quelle muss als solche gelesen werden; ihre Sprache ersetzt keine unabhängige Bewertung des Geschehens.[30]

Nach der Besetzung: Bürgerwache und Kontrolle der Auflösung

Eberhard Stein beschreibt die folgenden Schritte als längeren Prozess. Am Tag nach der Besetzung wurden Arbeitsgruppen gebildet. Ihre Ziele waren die Sicherung der Akten, die Untersuchung der bisherigen MfS-Arbeit und die Auflösung der Geheimdienststruktur im Bezirk. Im Rathaus entstand ein Bürgerkomitee mit Vertretern unterschiedlicher Initiativen und Parteien. Dort konnten Bürger auch Hinweise auf bisher verborgene Einrichtungen geben.[31]

Vertreter des Komitees waren an den Zugängen und im Gebäude als Bürgerwache präsent. Der Zutritt ehemaliger Mitarbeiter wurde schrittweise eingeschränkt; Räume wurden versiegelt und Unterlagen gesichert. Akten aus aufgelösten Kreisdienststellen kamen nach Erfurt und wurden zunächst im benachbarten Untersuchungsgefängnis gelagert. Die regionale Geschichte umfasst deshalb auch die Sicherung von Unterlagen außerhalb der Stadt.[31]

Historisch sind drei Vorgänge zu unterscheiden: Die Besetzung unterbrach die bisherige Verfügungsmacht über die Dienststelle. Die anschließende Kontrolle sollte die Auflösung und den Erhalt von Unterlagen sichern. Die spätere Öffnung der Akten für Betroffene und Forschung erforderte weitere Entscheidungen. Eine gerettete Akte war damit noch keine allgemein zugängliche Akte.

Vom weitergenutzten Gefängnis zur Gedenkstätte

Nach der deutschen Einheit blieb die Andreasstraße zunächst eine Männerhaftanstalt. Erst 2002 wurde das Gefängnis geschlossen. Die ehemalige Stasi-Haftetage im zweiten Obergeschoss wurde in dieser Zeit nicht weiter genutzt und blieb weitgehend im Zustand der 1980er-Jahre erhalten. Heute gehört die erhaltene Bausubstanz selbst zur historischen Ausstellung.[32]

Mit dem Verfall des Areals wuchs die Sorge um seinen Erhalt. Ehemalige politische Häftlinge und Beteiligte der Friedlichen Revolution organisierten Führungen, Veranstaltungen und Kunstausstellungen. Die Stiftung Ettersberg würdigt unter anderem das Engagement Barbara Sengewalds und Harald Ipolts. 2012 übertrug der Freistaat Thüringen der Stiftung die Trägerschaft; am 3. Dezember 2012 öffnete sie die Gedenk- und Bildungsstätte für die Öffentlichkeit.[32]

Viele Lebensgeschichten an einem gemeinsamen Ort

Für dieses Dossier bedeutet das: Meine persönliche Dokumentation ist ein Zugang zur Geschichte der Andreasstraße. Daneben stehen die Erfahrungen anderer Inhaftierter, die Perspektiven der Bürgerbewegung und die wissenschaftliche Untersuchung des Apparates. Diese Zeugnisse ergänzen sich, ohne zu einer einzigen Erfahrung zu verschmelzen. Wer den Ort verstehen möchte, braucht sowohl die Geschichte der Verfolgung als auch die Geschichte seiner Befreiung und Bewahrung.

DDR-weite Entmachtung und Aufarbeitung

Auflösung und Aktenzugang: ein erkämpfter Übergang

Die Öffnung der Berliner Mauer beendete die Staatssicherheit nicht am selben Abend. Der Apparat bestand zunächst weiter, wurde umorganisiert und sollte teilweise durch neue Geheimdienste ersetzt werden. Seine Entmachtung, die organisatorische Abwicklung und die Entscheidungen über die Akten waren miteinander verbunden, aber unterschiedliche Prozesse.

Vom MfS zum AfNS: Reformversuch und Forderung nach Auflösung

Christian Booß beschreibt, wie die Regierung Modrow den bisherigen Apparat in einen Verfassungsschutz und einen Nachrichtendienst überführen wollte. Seit dem 7. Dezember 1989 verlangte der Zentrale Runde Tisch dagegen die Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit, der Nachfolgeinstitution des MfS. Am 14. Dezember erklärte die Regierung die Auflösung des AfNS. Pläne für neue Dienste blieben jedoch Gegenstand des Konflikts. Unter dem Druck von Protesten gab Modrow am 12. Januar 1990 nach: Vor freien Wahlen sollte kein neuer Geheimdienst entstehen.[38]

Ein Auflösungsbeschluss war noch nicht seine Durchführung. Menschen mussten entlassen, Waffen gesichert, Gebäude übergeben und Unterlagen zusammengetragen werden. Wer den Vorgang verstehen möchte, muss deshalb sowohl die politischen Entscheidungen als auch deren praktische Umsetzung betrachten.

15. Januar 1990: die Berliner Zentrale unter Bürgerkontrolle

Während Bürgerkomitees bereits in den Bezirken tätig waren, fehlte Anfang Januar eine entsprechende dauerhafte Kontrolle in der Berliner Ministeriumszentrale. Am 15. Januar folgten Tausende einem Aufruf des Neuen Forums zur Demonstration; Menschen gelangten auf das Gelände und in Teile des Gebäudekomplexes. Booß rekonstruiert mehrere Handlungsstränge: öffentliche Proteste, Verhandlungen am Runden Tisch und Initiativen regionaler Bürgerkomitees. Diese Vorgänge liefen teilweise nebeneinander.[38]

Ein Ereignis, dessen Bedeutung die Forschung unterschiedlich bewertet

Die historische Bewertung ist umstritten. Booß deutet den 15. Januar als Erfolg der Bürgerbewegung trotz fortbestehender Einflussmöglichkeiten des alten Apparates. Klaus Bästlein betont dagegen, dass SED und Staatssicherheit die Kontrolle über wichtige Abläufe behielten und weitere Aktenvernichtung ermöglichten. Diese unterschiedlichen Deutungen werden hier als Forschungspositionen benannt. Aus der Besetzung allein lässt sich weder ein sofortiger vollständiger Kontrollwechsel noch das Ende aller Vernichtungen ableiten.[38] [39]

Bürgerkontrolle und staatliche Abwicklung

David Gill, damals Koordinator des Bürgerkomitees in der Normannenstraße, schildert dessen kontrollierende Rolle. Daneben standen staatliche Beauftragte und das im Februar 1990 eingesetzte staatliche Auflösungskomitee. Die Bürgerkomitees waren mit diesen Einrichtungen nicht gleichzusetzen. Gill beschreibt Personalmangel, fehlende Fachkenntnisse und Konflikte um Informationen und Zutrittsmöglichkeiten. Seine Darstellung verbindet die Erinnerung eines Beteiligten mit einem Rückblick auf die Grenzen der damaligen Kontrolle.[40]

Was gerettet wurde – und was verloren ging

Das Bundesarchiv unterscheidet die von der Stasi befohlene Vernichtung im Herbst 1989 von weiteren Verlusten in der ersten Hälfte des Jahres 1990. Auch politische Gremien stimmten damals Vernichtungen zu. Besonders folgenreich war der Verlust von Unterlagen der Hauptverwaltung Aufklärung, der Auslandsspionage. Die genaue Gesamtmenge vernichteten Materials lässt sich nach der Darstellung des Archivs nicht seriös berechnen.[41]

Ein Teil der von Hand zerrissenen Dokumente blieb in Säcken erhalten. Bei der manuellen Rekonstruktion werden passende Fragmente zusammengefügt, anschließend erschlossen und dem Archiv zugeordnet. Damit können einzelne Lücken geschlossen werden. Das Verfahren stellt jedoch nicht automatisch sämtliche vernichteten Unterlagen wieder her.[41]

Für dieses Dossier folgt daraus: Eine fehlende Akte ist kein Beweis dafür, dass eine Maßnahme unterblieb. Umgekehrt darf eine vermutete Vernichtung nicht als Ersatz für einen konkreten Beleg dienen. Jede Aussage muss an der tatsächlich erhaltenen Überlieferung geprüft werden.

1990: Der Streit um die Zukunft der Akten

Im August 1990 verabschiedete die frei gewählte Volkskammer ein Gesetz zur Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des ehemaligen MfS/AfNS. Der Umgang mit diesen Unterlagen blieb im Vereinigungsprozess umstritten. Der Bundestag beschreibt, wie eine Zusatzerklärung zum Einigungsvertrag die Berücksichtigung der Volkskammerregelungen in einem künftigen gemeinsamen Gesetz festhielt.[42]

Gill hebt die erneute Besetzung eines Teils der ehemaligen Stasi-Zentrale im September 1990 hervor. Bürgerrechtler machten die Zukunft der Akten wieder zu einem öffentlichen Thema und drängten auf deren besondere Behandlung im vereinten Deutschland. Die Auseinandersetzung betraf damit mehr als die Lagerung von Papier: Es ging darum, wer das Wissen über die frühere Überwachung künftig nutzen durfte.[40]

1991/1992: gesetzliche Grundlage und persönliche Einsicht

Am 14. November 1991 verabschiedete der gesamtdeutsche Bundestag das Stasi-Unterlagen-Gesetz. Es schuf eine besondere Grundlage für den Umgang mit dem Erbe der Geheimpolizei.[42] Am 2. Januar 1992 nahmen die ersten Bürgerinnen und Bürger auf dieser Grundlage Einsicht in Unterlagen, die die Staatssicherheit zu ihnen angelegt hatte.[43]

Die Akteneinsicht eröffnete einen neuen Zugang zur Vergangenheit: Betroffene konnten den behördlichen Spuren ihres Lebens nachgehen. Forschung und öffentliche Aufarbeitung erhielten Quellen über Strukturen, Entscheidungen und Verfolgung. Akten konnten dabei Erinnerungen ergänzen und neue Fragen aufwerfen; sie wurden durch ihre Öffnung nicht zu neutralen Berichten.

Fünf ausgewählte Stationen: Erfurt am 4. Dezember 1989; Berliner Zentrale am 15. Januar 1990; erneute Besetzung im September 1990; Bundestagsbeschluss zum Stasi-Unterlagen-Gesetz am 14. November 1991; erste persönliche Akteneinsichten am 2. Januar 1992.
Eigene SVG-Übersicht. Ausgewählte Stationen, keine vollständige Chronologie; die Abstände sind nicht zeitlich maßstabsgetreu. Belege: [11], [38], [40], [42] und [43]. Der Aktenzugang unterliegt gesetzlichen Voraussetzungen.

Der Zugang heute und die Bedeutung für diese Website

Im Juni 2021 ging die Verantwortung für die Stasi-Unterlagen auf das Bundesarchiv über.[41] Grundlage ihrer Nutzung bleibt das Stasi-Unterlagen-Gesetz. Die aktuelle Übersicht des Archivs unterscheidet die persönliche Akteneinsicht, Ersuchen von Stellen und Zugänge für Forschung und Medien. Diese unterschiedlichen Wege sind an gesetzliche Voraussetzungen gebunden.[44]

Meine hier veröffentlichten Dokumente können einen solchen Zugang anschaulich machen. Sie sind ausgewählte Spuren eines einzelnen Lebensweges, ergänzt durch meine Erinnerung und historische Forschung. Die Website soll diese Quellen verständlich einordnen und ihre Herkunft nachvollziehbar machen. Für eine eigene Untersuchung bleiben die Originalüberlieferung und die Recherche im Archiv wesentlich.

Die aktuellen Hinweise des Bundesarchivs zum Aktenzugang

Nach 1990 · Verantwortung, Anerkennung und Erinnerung

Aufarbeitung und Rehabilitierung

Die Auflösung der Staatssicherheit beendete die Arbeit ihres Apparats. Damit waren die Fragen nach Verantwortung und den Folgen politischer Verfolgung jedoch offen. Was ließ sich gerichtlich verfolgen? Wie konnten Unrechtsentscheidungen aufgehoben werden? Und wie konnten Betroffene und nachfolgende Generationen die Vergangenheit verstehen?

Strafverfolgung und ihre Grenzen

Jens Gieseke bewertet die strafrechtliche Verfolgung von Stasi-Unrecht in seinem Rückblick von 2016 als weitgehend erfolglos. Er nennt Beweismängel, die Prozessunfähigkeit betagter Beschuldigter und Grenzen der Strafbarkeit als Gründe für das Scheitern vieler Ermittlungsverfahren. Selbst Erich Mielkes Verurteilung betraf die Ermordung zweier Polizisten 1931, nicht seine Befehle als Minister für Staatssicherheit.[65]

Eine solche Bilanz beantwortet die Frage nach gerichtlicher Ahndung. Die historische Untersuchung reicht weiter: Sie fragt auch nach politischen Entscheidungen, Behördenstrukturen und den Auswirkungen auf Verfolgte. Eine ausbleibende Verurteilung erklärt diese Zusammenhänge nicht. Für die Darstellung auf dieser Website müssen daher die strafrechtliche Bewertung eines einzelnen Handelns und die Untersuchung politischer Verantwortung auseinandergehalten werden.

Unrechtsentscheidungen aufheben

Die Rehabilitierung richtet den Blick auf die Verfolgten. Anfang der 1990er-Jahre entstanden dafür drei gesetzliche Grundlagen: das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz von 1992 sowie die verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierungsgesetze von 1994. Diese unterschiedlichen Bereiche zeigen, dass politische Verfolgung über Strafverfahren hinausging. Sie konnte auch durch Verwaltungsentscheidungen erfolgen und berufliche Lebenswege beschädigen.[67]

Für strafrechtliche Entscheidungen bestimmt § 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes den Rahmen: Erfasst werden Entscheidungen deutscher staatlicher Gerichte im Beitrittsgebiet vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990. Auf Antrag sind sie aufzuheben, soweit sie wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung widersprechen. Das Gesetz nennt insbesondere politische Verfolgung und ein grobes Missverhältnis zwischen Rechtsfolgen und zugrunde liegender Tat.[66]

Die Prüfung kann sich auch auf Teile einer Entscheidung beziehen. Gerade bei Urteilen mit mehreren Vorwürfen ist diese Unterscheidung wichtig: § 1 enthält Regeln zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung.[66] Ein damaliges Urteil und eine spätere Rehabilitierungsentscheidung sind deshalb jeweils als eigene Quellen zu lesen. Die historische Erklärung eines Verfahrens ersetzt die Prüfung seiner konkreten rechtlichen Voraussetzungen nicht.

Mein Fall: Die gerichtliche Rehabilitierung 1993

In meinem Fall erklärte das Bezirksgericht Erfurt am 21. April 1993 das Urteil vom 11. April 1989 für rechtsstaatswidrig und hob es auf, soweit es mich betraf. Der Beschluss umfasst die Verurteilung wegen versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts und öffentlicher Herabwürdigung. Er stellt ausdrücklich fest, dass das Urteil der politischen Verfolgung gedient hatte, und erkennt die Freiheitsentziehung vom 14. Februar bis 20. Oktober 1989 als zu Unrecht erlitten an.[69]

Die Ausfertigung wurde am 26. Mai 1993 beglaubigt. Die frühere Entscheidung zur Unzulässigkeit der Vollstreckung und die Schreiben zum Rehabilitierungsverfahren sind zusammen mit dem Beschluss im Kapitel Meine Rehabilitierung – das Urteil wird aufgehoben dokumentiert. Dieser Verlauf belegt die Aufarbeitung meines eigenen Verfahrens; andere Fälle bedürfen ihrer jeweiligen Quellen.

Beratung und Unterstützung in Thüringen

In Thüringen ist der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur eine Anlaufstelle für Fragen zur Verfolgungsgeschichte, zur Akteneinsicht und zur Rehabilitierung. Er bietet Unterstützung bei Anträgen und bei der Klärung von Schicksalen an. Die in seinem Auftrag arbeitende „Beratungsinitiative SED-Unrecht“ verbindet wohnortnahe Informationen mit psychosozialer Unterstützung.[68] Für Menschen, die ihre eigene Geschichte aufarbeiten möchten, gehört damit neben der Suche nach Dokumenten auch eine persönliche Begleitung zu den verfügbaren Möglichkeiten.

Übersicht der staatlichen Auskunfts- und Beratungsangebote in Thüringen

Die Geschichte weiter untersuchen

Gieseke unterscheidet als Grundsäulen der Aufarbeitung persönliche Akteneinsicht, Überprüfungen auf Stasi-Mitarbeit, Unterstützung der Strafverfolgung und öffentliche historische Auseinandersetzung. Er warnt zugleich davor, die Geschichte auf einzelne IM-Enthüllungen zu verengen und die Verantwortung anderer Träger der SED-Diktatur aus dem Blick zu verlieren.[65]

In Erfurt verbindet die Andreasstraße die Geschichte des Haftortes mit der späteren Erinnerung und Bildungsarbeit. Ihr Weg zur Gedenkstätte ist im Kapitel über Erfurt 1989 und Erinnerung beschrieben. Meine persönliche Dokumentation ergänzt diesen Zugang durch einen einzelnen Lebensweg. Das Dossier stellt ihn in den historischen Zusammenhang und hält zugleich Raum für andere Erfahrungen offen. So können Besucher von konkreten Dokumenten zu weiterführenden Fragen und Quellen gelangen.

Quellen und Nachweise

Onlinequellen abgerufen am 1. Oktober 2026, soweit beim jeweiligen Nachweis kein anderes Prüfdatum angegeben ist. Seitenzahlen beziehen sich auf die gedruckte Paginierung, nicht auf die Seitenzählung des PDF-Betrachters; ausdrücklich als PDF-Seiten bezeichnete Angaben bilden eine Ausnahme. Die persönlichen Beiträge dieser Website enthalten weitere Erläuterungen und die bereits veröffentlichten, geschwärzten Dokumente.

Die ausführlichen Quellenangaben ansehen
  1. Jens Gieseke: Von der Gründung bis zum Untergang, bpb, 2. Januar 2017, Abschnitte zur Vorgeschichte, zum Ausbau nach 1961, zur Entspannungspolitik und zur Auflösung. Quelle öffnen. ↩
  2. Walter Süß: Das Verhältnis von SED und Staatssicherheit. Eine Skizze seiner Entwicklung, BF informiert 17/1997, hg. BStU, Berlin 1997, S. 4–7 (Gründungsgesetz, Statuten, politische Anleitung und direkte Führungskontakte). Quelle öffnen. ↩
  3. Jens Gieseke: Wer war „Täter“?, bpb, 7. Oktober 2016, Abschnitt „Die Träger der politischen Verantwortung: Parteiführung und Parteiapparat der SED“. Quelle öffnen. ↩
  4. Klaus Bästlein: Wer war Erich Mielke?, bpb, 2. November 2017, Abschnitt 5 „Der 17. Juni, die Stasi als Sündenbock und Mielkes Aufstieg zum Minister (1953–1957)“. Quelle öffnen. ↩
  5. Bundesarchiv: Der Mauerbau in den Unterlagen der Staatssicherheit, Einleitung und Abschnitte zur Grenzabriegelung, Berichterstattung und Repression. Institutionelle Quellendarstellung. Quelle öffnen. ↩
  6. Thomas Auerbach / Ilko-Sascha Kowalczuk: Zersetzung, MfS-Lexikon, Bundesarchiv. Einordnung der Richtlinie 1/76 und ihrer Methoden; der Lexikontext ist eine Forschungsdarstellung, nicht die Richtlinie selbst. Quelle öffnen. ↩
  7. Walter Süß: Die Staatssicherheit im letzten Jahrzehnt der DDR (MfS-Handbuch), hg. BStU, Berlin 2009, S. 70–71 (unterschiedliche Verfolgungspraxis und Grenzen der Gruppenbeeinflussung). Quelle öffnen. ↩
  8. Bundesarchiv: Bezirksverwaltung (BV, BVfS), MfS-Lexikon, Abschnitte zur Reform von 1952, zum Linienprinzip und zu zentral vorbehaltenen Aufgaben. Quelle öffnen. ↩
  9. Landeszentrale für politische Bildung Thüringen: Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Abschnitte zur regionalen Organisation und zum Treffen Brandt–Stoph am 19. März 1970. Institutionelle Darstellung. Quelle öffnen. ↩
  10. Bundesarchiv: Stasi-Unterlagen-Archiv Erfurt, Abschnitt „Informations- und Dokumentationszentrum“, Unterabschnitte zu Geschichte, Transitüberwachung und Grenzsicherung. Institutionelle Darstellung. Quelle öffnen. ↩
  11. Stiftung Ettersberg: Geschichte des Ortes, Abschnitte „Andreasstraße im Wandel“ und „Erste Stasi-Besetzung in der DDR“ sowie Lebensgeschichte Lorenz Pagés (erneut geprüft am 2. Oktober 2026). Institutionelle Darstellung. ↩
  12. Johannes Beleites: Abteilung XIV: Haftvollzug (MfS-Handbuch), hg. BStU, Berlin 2009, faksimilierter Nachdruck der Ausgabe 2004, S. 9–11 (Lesen, Freigang und Besuchskontakte) sowie S. 61–62, Abschnitt „BV Erfurt“. Forschungspublikation als PDF. ↩
  13. Bundesarchiv, Stasi-Unterlagen-Archiv: BV Erfurt, Abteilung IX (Untersuchungsorgan), Bestandsübersicht, Stand Dezember 2021, „Allgemeine Informationen“ und „Enthält u. a.“. ↩
  14. Bundesarchiv, Stasi-Unterlagen-Archiv: BV Erfurt, Abteilung XIV (Untersuchungshaft, Strafvollzug), Bestandsübersicht, Stand Dezember 2021, „Allgemeine Informationen“ und „Enthält u. a.“. ↩
  15. Roger Engelmann / Frank Joestel: Hauptabteilung IX: Untersuchung (MfS-Handbuch), hg. BStU, Berlin 2016, S. 11–14 (Überblick; Entwicklung, Isolation, Anwaltskontakte und verdeckte Maßnahmen); ergänzend die Publikationsbeschreibung zu Vernehmung und Schlussbericht. Forschungspublikation als PDF. ↩
  16. MfS, Zentrale Koordinierungsgruppe: Rapport Nr. 40/89 für den 15. Februar 1989; Archivangabe der vorhandenen Veröffentlichung: Bundesarchiv, Stasi-Unterlagen-Archiv, MfS-ZKG Nr. 7639, Anlage 21/4. Dokument und Einordnung; veröffentlichter Eintrag zum Fall Obst. Primärquelle. ↩
  17. Kreisgericht Erfurt-Mitte: Urteil vom 11. April 1989, Aktenzeichen 37 S 86/89 (zusätzlich im Rehabilitierungsbeschluss [69] bezeichnet), veröffentlichte erste Seite; Mario V.W.B.R. Obst: Einordnung und persönliche Haftgeschichte. Geschwärzte Urteilsseite. Die abgebildete Seite trägt die BStU-Blattzählung 000027. Gerichtliches Aktenzeichen und Blattzählung ersetzen keine vollständige Archivsignatur; diese ist noch abzugleichen. ↩
  18. Stiftung Ettersberg: Lebensgeschichten, Abschnitt zur Übersicht der politischen Häftlinge und zur Unterscheidung zwischen MfS und Volkspolizei. Institutionelle Darstellung. ↩
  19. Jens Gieseke: Hauptamtlicher Mitarbeiter, MfS-Lexikon, Bundesarchiv; Personalstand zum 31. Oktober 1989, Wachstum und Rekrutierung. Quelle öffnen. ↩
  20. Helmut Müller-Enbergs: Inoffizieller Mitarbeiter (IM), MfS-Lexikon, Bundesarchiv; Aufgaben, Schätzung für 1989 und regionale Unterschiede. Quelle öffnen. ↩
  21. Roland Wiedmann: Kreisdienststelle (KD), MfS-Lexikon, Bundesarchiv; territoriale Aufgaben und Zusammenarbeit. Quelle öffnen. ↩
  22. Roland Wiedmann: Postkontrolle, MfS-Lexikon, Bundesarchiv; Aufträge, Auswahl und Bearbeitung von Sendungen. Quelle öffnen. ↩
  23. Angela Schmole: Telefonüberwachung, MfS-Lexikon, Bundesarchiv; technische Entwicklung und Auswertung. Quelle öffnen. ↩
  24. Angela Schmole: Beobachtung, operative, MfS-Lexikon, Bundesarchiv; Beauftragung, Linie VIII und Verwendung der Informationen. Quelle öffnen. ↩
  25. Christian Halbrock / Ilko-Sascha Kowalczuk: Operativer Vorgang (OV), MfS-Lexikon, Bundesarchiv; Ziele, Maßnahmepläne und Abschlussmöglichkeiten. Quelle öffnen. ↩
  26. Bundesarchiv, Stasi-Unterlagen-Archiv: BV Erfurt, Abteilung 26 (Telefonüberwachung), Bestandsübersicht, Stand Dezember 2021, „Allgemeine Informationen“, „Enthält u. a.“ und „Informationen über die Bearbeitung des Teilbestandes“; erneut geprüft am 2. Oktober 2026. Quelle öffnen. ↩
  27. Stiftung Ettersberg: Ort der Unterdrückung, Abschnitte zum Erfurter Haftalltag, Zeitzeugenbericht Harald Ipolts (Haft Juni bis Dezember 1978) sowie Bildbeschreibungen zum Freihof 1989/1990. Institutionelle Darstellung mit persönlicher Erinnerung. Quelle öffnen. ↩
  28. Karl Wilhelm Fricke: Kein Recht gebrochen? Das MfS und die politische Strafjustiz der DDR, APuZ 40/1994, 7. Oktober 1994, Abschnitte III „MfS-Untersuchungshaft und Grundrechte“ und IV „Die Praxis der Untersuchungshaft“. Forschungsdarstellung öffnen. ↩
  29. Besuchserlaubnisschein für Rosemarie Obst, Eintrag zum 11. April 1989, 13:30 Uhr; handschriftliche Mitbringselliste. Bereits veröffentlichte, geschwärzte Unterlagen aus meiner Haftakte. Besuchserlaubnisschein; Mitbringselliste. Ergänzend Mario V.W.B.R. Obst: Der Besuch, der keiner mehr sein durfte, persönliche Darstellung auf dieser Website. Die Absage wird dort geschildert; eine vollständige archivische Signatur und ein behördlicher Absagevermerk sind noch zu prüfen. ↩
  30. Peter Große / Barbara Sengewald / Matthias Sengewald: Erfurt machte den Anfang: Die Besetzung der Bezirksverwaltung der Staatssicherheit am 4. Dezember 1989, in: Hans Joachim Veen / Peter Wurschi (Hg.): „Es lag was in der Luft …“. Die Besetzung der Bezirksverwaltungen des MfS/AfNS in Erfurt, Suhl und Gera, Stiftung Ettersberg, Weimar 2014, S. 43–63. Hier verwendet: bpb-Auszug Der 4. Dezember 1989 – der Tag der Besetzung, PDF-Seiten 2–3 und 8–10. Zusammenstellung von Erinnerungen und zeitgenössischen Dokumenten, keine eigene Einsicht in die zitierten Archivoriginale. Auszug öffnen. ↩
  31. Eberhard Stein: „Sorgt dafür, daß sie die Mehrheit nicht hinter sich kriegen!“ MfS und SED im Bezirk Erfurt, Die Entmachtung der Staatssicherheit in den Regionen, Teil 5, BF informiert 22/1999, hg. BStU, Berlin 1999, S. 39–43, insbesondere S. 41–43 (Arbeitsgruppen, Bürgerkomitee, Bürgerwache und Sicherung von Unterlagen). Forschungspublikation öffnen. ↩
  32. Stiftung Ettersberg: Ort der Aufarbeitung, Abschnitte „Ein Erinnerungsort entsteht“ und zu Barbara Sengewald sowie Harald Ipolt. Institutionelle Darstellung zu Nachnutzung, Erhalt und Öffnung der Gedenk- und Bildungsstätte. Quelle öffnen. ↩
  33. Laura Wehr: Vergessene Migrationsgeschichte/n? Die Ausreise aus der DDR in der Erinnerung von Übersiedler-Eltern und -Kindern, Deutschland Archiv, bpb, 14. Dezember 2016, Einleitung und Abschnitt „Der Ausreiseantrag“. Forschungsbeitrag öffnen. ↩
  34. Frank Wolff: Vom Mauerbau zum Mauerfall: 28 Jahre deutsch-deutscher Migrationsgeschichte, bpb, 4. November 2019, Abschnitte „Die administrativen Grundlagen“, „Die Frage der Menschenrechte“ und „Aufgeweichte Papiermauern und die friedliche Revolution 1989“. Forschungsdarstellung öffnen. ↩
  35. Christian Halbrock / Ilko-Sascha Kowalczuk: Ausreisebewegung, Bekämpfung der, MfS-Lexikon, Bundesarchiv, Abschnitte zu Befehl 6/77, Behördenzusammenarbeit, „Zurückdrängungsgesprächen“ und Strafverfolgung. Forschungsdarstellung; die erwähnten Befehle wurden für dieses Kapitel nicht im Archivoriginal eingesehen. Quelle öffnen. ↩
  36. Monika Tantzscher: Die verlängerte Mauer. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsdienste der Warschauer-Pakt-Staaten bei der Verhinderung von „Republikflucht“, Reihe B: Analysen und Berichte 1/1998, hg. BStU, Berlin 1998, S. 3 (grenzüberschreitende Kooperation) und S. 18–19 (Strafbestimmungen); ergänzend S. 41–42 zur Zusammenarbeit mit Untersuchungsorganen der Volkspolizei. Forschungspublikation öffnen. ↩
  37. Bundesarchiv, Stasi-Unterlagen-Archiv: Zentrale Koordinierungsgruppe Flucht/Übersiedlung (ZKG), Bestandsübersicht, Stand Dezember 2021, „Aufgabenstellung“ und „Enthält u. a.“. Die Bestandsbeschreibung erklärt Zuständigkeiten und Überlieferung; sie ersetzt keine Untersuchung der einzelnen Akten. Quelle öffnen. ↩
  38. Christian Booß: Geschichte ohne Masterplan: Der Sturm auf die Stasi 1989/90, bpb, 17. Oktober 2016, insbesondere „Mehrere Handlungsstränge“ und „Die Akteure des 15. Januar“. Historische Rekonstruktion und ausdrücklich kontroverse Bewertung. Forschungsbeitrag öffnen. ↩
  39. Klaus Bästlein: Der 15. Januar 1990 – ein Stasi-Erfolg?, bpb, 15. Januar 2017, Einleitung und Abschnitte zur Besetzung sowie zu ihren Folgen. Gegenposition zur Bewertung von Booß; die zugrunde liegenden Archivoriginale wurden für dieses Kapitel nicht selbst eingesehen. Forschungsbeitrag öffnen. ↩
  40. David Gill: Die (Ohn-)Macht der Bürgerkomitees. Die Rolle spontan engagierter Bürger bei der Entmachtung der Stasi 1989/90, bpb, 13. Februar 2018, Abschnitte zur Kontrollfunktion, zum staatlichen Auflösungskomitee und „Allmähliches Auseinanderdriften“. Rückblick eines damaligen Beteiligten, dessen Perspektive im Text kenntlich gemacht wird. Quelle öffnen. ↩
  41. Bundesarchiv: Rekonstruktion, insbesondere „Ursprung der Rekonstruktion“, „Wie läuft die manuelle Rekonstruktion ab?“ und Angaben zum Übergang der Verantwortung im Juni 2021. Institutionelle Darstellung, Stand der Abfrage 1. Oktober 2026; keine eigene quantitative Bilanz der Vernichtung. Quelle öffnen. ↩
  42. Deutscher Bundestag: Vor 20 Jahren: Ringen um ein Stasiunterlagengesetz, Webarchiv 2011, Einleitung und „Meine Akte gehört mir“. Institutioneller Rückblick auf Volkskammergesetz, Einigungsvertrag und Bundestagsbeschluss vom 14. November 1991. Quelle öffnen. ↩
  43. Bundesarchiv: 30 Jahre Akteneinsicht: „Die Spuren der Diktatur“, Pressemitteilung vom 11. Januar 2022, Einleitung zur ersten persönlichen Akteneinsicht am 2. Januar 1992. Quelle öffnen. ↩
  44. Bundesarchiv: Stasi-Unterlagen einsehen, Überblick zu persönlicher Akteneinsicht, Ersuchen und Forschung/Medien, Stand der Abfrage 1. Oktober 2026. Aktuelle institutionelle Hinweise zum Zugang, keine individuelle Rechtsberatung. Quelle öffnen. ↩
  45. Roger Engelmann: Diversion, politisch-ideologische (PID, PiD), MfS-Lexikon, Bundesarchiv; Entstehung und Verwendung des Begriffs zur Einordnung abweichender politischer Ansichten. Forschungsdarstellung öffnen. ↩
  46. Bernd Gehrke: Die 68er-Proteste in der DDR, APuZ, bpb, 18. März 2008, insbesondere „Ausmaß und Art der Proteste“; Angaben zum Erfurter Angereck und den Verhaftungen. Forschungsbeitrag; keine eigene Einsicht in die zugrunde liegenden Ermittlungsakten. Beitrag öffnen. ↩
  47. Matthias Braun: Kulturbereich, Überwachung des Kulturbereichs, MfS-Lexikon, Bundesarchiv; Entwicklung nach dem Mauerbau, Befehl 20/69, Ausweitung in den 1970er-Jahren und unterschiedliche Eingriffsmöglichkeiten. Forschungsdarstellung; die genannten Befehle wurden nicht im Archivoriginal eingesehen. Quelle öffnen. ↩
  48. Bundesarchiv: „Staatsbürgerliche Pflichten grob verletzt“. Der Rauswurf des Liedermachers Wolf Biermann 1976 aus der DDR, Beschreibung der Dokumentenpublikation, Berlin 2016. Hier verwendet: institutioneller Einführungstext auf der Publikationsseite, nicht die vollständige Dokumentensammlung. Publikationsbeschreibung öffnen. ↩
  49. Jörg Echternkamp / Peter Lieb: Die Ahndung von NS- und Kriegsverbrechen in der SBZ/DDR, bpb, 25. November 2025, Abschnitte zu sowjetischen Militärtribunalen, Speziallagern und der Zusammensetzung der Häftlinge. Historische Darstellung; keine eigene Einsicht in einzelne Internierungsakten. Quelle öffnen. ↩
  50. Roland Wiedmann: K 5, MfS-Lexikon, Bundesarchiv; Neuordnung 1947, Aufgaben, politische Ausrichtung und Tätigkeit in den Ländern. Forschungsdarstellung öffnen. ↩
  51. Roger Engelmann / Walter Süß: Sowjetischer Geheimdienst, Verhältnis des MfS zum, MfS-Lexikon, Bundesarchiv; Entscheidung von 1948, Aufbau 1949/50 und verändertes Machtverhältnis 1957/58. Quelle öffnen. ↩
  52. Roger Engelmann: Berater, sowjetische, MfS-Lexikon, Bundesarchiv; Weisungs- und Vetobefugnisse, persönliche Anleitung und Auflösung des Beraterapparats im November 1958. Quelle öffnen. ↩
  53. Helmut Müller-Enbergs: Hauptverwaltung A (HV A), MfS-Lexikon, Bundesarchiv; Vorläufer, Eingliederung, Bezeichnung ab 1956, Leitung und Zuständigkeitsbereiche. Forschungsdarstellung öffnen. ↩
  54. Helmut Müller-Enbergs: Spione beim Klassenfeind, bpb, 7. Oktober 2016, Abschnitte „Warum spionierte die DDR im Westen?“ und „Was brachte die Spionage?“. Forschungsdarstellung zu Zielen, politischer Einflussnahme und Grenzen der Wirkung. Beitrag öffnen. ↩
  55. Bundesarchiv: Stasi im Westen, einleitender Überblick zu Zuständigkeiten, Anwerbung, Verfolgung und Aktenvernichtung. Institutionelle Darstellung, abgerufen am 1. Oktober 2026. Quelle öffnen. ↩
  56. Bundesarchiv: Die Stasi in Bayern: Ingolstadt, Abschnitt „Das Audi-Werk unter Beobachtung“, Angaben zu Umformtechnik Erfurt und Dokumentbeschreibungen von 1985/1986. Hier verwendet: institutioneller Text und Beschreibungen; keine eigene Einsicht in die vollständigen zugrunde liegenden IM-Akten. Quelle öffnen. ↩
  57. Stefan Wolle: Organisierte Misserfolge. Die Stasi als unsichtbare Alltagsmacht, bpb, 7. Oktober 2016, Abschnitte „Besondere Vorkommnisse“, „Überprüfung“ und „Organisierung beruflicher Misserfolge“. Historische Darstellung zu Informationswegen, institutioneller Disziplinierung und beruflichen Eingriffen. Beitrag öffnen. ↩
  58. Bundesarchiv: „Rausgeschmissen“. Die Relegation von Schülern der Carl-von-Ossietzky-Schule, Einführung und Abschnitte zu Ausschlussverfahren und Solidarität. Institutionelle Darstellung mit Dokumentbeschreibungen; keine eigene Einsicht in die vollständigen zugrunde liegenden Akten. Quelle öffnen. ↩
  59. Rainer Eckert: Lehren und Lernen unter MfS-Kontrolle: Lähmung der Universitäten, bpb, 7. Februar 2017, Einführung und Abschnitte „Politisch-operatives Zusammenwirken“ und „Überwachung der Wissenschaft und Unterdrückung von Dissidenz“. Forschungsdarstellung; die zitierte MfS-Durchführungsbestimmung wurde für dieses Kapitel nicht im Archivoriginal eingesehen. Beitrag öffnen. ↩
  60. Reinhard Buthmann: Volkswirtschaft, Überwachung der, MfS-Lexikon, Bundesarchiv; Aufgaben, Zusammenarbeit, Umbenennung 1964 und Sicherheitsanforderungen bei technologischen Projekten. Forschungsdarstellung öffnen. ↩
  61. Christian Halbrock / Ilko-Sascha Kowalczuk: Kirchen, Bekämpfung und Infiltration der, MfS-Lexikon, Bundesarchiv; Wandel der Kirchenpolitik, Methoden, kirchliche Jugendarbeit und Grenzen der Unterwanderung. Forschungsdarstellung öffnen. ↩
  62. Johannes Beleites: Der verhasste Freiraum Kirche, bpb, 17. November 2017, Abschnitte zu unabhängigen Gruppen, Kirchentagen 1983 und zum geregelteren Verhältnis seit 1978. Forschungsbeitrag öffnen. ↩
  63. Katharina Lenski: Sozialistisches Menschenbild und Individualität. Die „Offene Arbeit“ – ein Ort der Freiheit? Entstehung, Konzepte und soziale Praxis alternativer Jugendkultur im Staatssozialismus (1961–1989), Deutschland Archiv, bpb, 15. März 2017; Passagen zur Entwicklung in Thüringen und Erfurt sowie zur Verflechtung mit der Mehrheitsgesellschaft. Forschungsbeitrag; die zugrunde liegenden Archivbestände wurden nicht selbst eingesehen. Beitrag öffnen. ↩
  64. Offene Arbeit Erfurt: Wir über Uns, 1. Juli 2020, Angabe zum Zusammenschluss als Basisgemeinschaft/Basisgemeinde 1979. Selbstdarstellung der Gemeinschaft, keine unabhängige Forschungsdarstellung. Selbstdarstellung öffnen. ↩
  65. Jens Gieseke: Die Stasi-Aufarbeitung: Dauerthema oder Auslaufmodell?, bpb, 7. Oktober 2016, Abschnitte „Die Säulen der Stasi-Aufarbeitung“, „Erfolglose Strafverfolgung“ und „Eine erledigte Aufgabe?“. Historischer Rückblick mit Bewertung des Forschungsstandes von 2016; damalige Leistungsbeträge und institutionelle Zukunftsplanungen werden nicht als heutiger Stand übernommen. Beitrag öffnen. ↩
  66. Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), § 1: Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen, insbesondere Absätze 1, 3 und 4, amtliche Onlinefassung bei Gesetze im Internet, abgerufen am 1. Oktober 2026. Gesetzestext als Primärquelle für den allgemeinen Rahmen; keine Prüfung eines individuellen Verfahrens. Gesetzestext öffnen. ↩
  67. Bundeszentrale für politische Bildung: Rehabilitierung, Glossar der Transformation, Dossier Lange Wege der Deutschen Einheit, Angaben zu den drei Rehabilitierungsgesetzen von 1992 und 1994. Begriffserläuterung, abgerufen am 1. Oktober 2026. Erläuterung öffnen. ↩
  68. Zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle (ZAuV): Übersicht Auskunfts- und Beratungsangebote – staatliche Institutionen – Thüringen, Abschnitt „Thüringer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (THLA)“. Institutionelle Übersicht zu Beratung und psychosozialer Unterstützung, abgerufen am 1. Oktober 2026. Übersicht öffnen. ↩
  69. Bezirksgericht Erfurt, II. Rehabilitierungssenat: Beschluss vom 21. April 1993, II Reha 245/93, beglaubigte Ausfertigung vom 26. Mai 1993, S. 1–2. Persönliche Sammlung Mario V.W.B.R. Obst; vorliegende Digitalisierung gelesen. S. 3–4 enthalten ein historisches Merkblatt. Geschwärzte Fassung öffnen. ↩
  70. Bundesarchiv: Der Aufstand im Bezirk Erfurt, virtuelle Ausstellung zum Volksaufstand, Abschnitte „Begrenzter Aufstand in Erfurt“ und „Demonstration in Sömmerda“. Institutionelle historische Darstellung, abgerufen am 1. Oktober 2026; keine eigene Einsicht in die zugrunde liegenden Untersuchungsvorgänge. Quelle öffnen. ↩
  71. Christian Halbrock / Ilko-Sascha Kowalczuk: Volksaufstand im Juni 1953 und das MfS, MfS-Lexikon, Bundesarchiv; Ursachen, Reaktion der Sicherheitsorgane und Verfolgung. Online-Forschungsdarstellung, abgerufen am 1. Oktober 2026; die dort zitierten Befehle wurden nicht im Archivoriginal eingesehen. Beitrag öffnen. ↩
  72. Torsten Diedrich / Hans-Hermann Hertle: Nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953: Innere Mobilmachung der SED gegen das eigene Volk, Auszug auf der bpb-Seite Die Folgen des Aufstandes (Stefanie Wahl, 17. Mai 2013). Herkunft: Einleitung zu Alarmstufe „Hornisse“, Berlin 2003, S. 34–38; hier der Online-Auszug zu Polizei, Betriebsschutz und Einsatzleitungen, keine Einsicht in die zitierten Archivoriginale. Forschungsdarstellung öffnen. ↩
  73. Stiftung Ettersberg: 7 Fragen an Silke Wilden, Jahresbericht 2021/2022, S. 92–95 (PDF-Seiten 48–49, jeweils Doppelseiten). Biografische Einführung und Interview von Jochen Voit, September 2022; vollständig gelesen, abgerufen am 2. Oktober 2026. Keine eigene Einsicht in Wildens Haftakten. Interview und Lebensweg öffnen. ↩
  74. Günter Förster: Juristische Hochschule des MfS Potsdam (JHS), MfS-Lexikon, Bundesarchiv; Entwicklung, Studienbereiche und praktische Ausbildung. Forschungsdarstellung, abgerufen am 2. Oktober 2026. Lexikonbeitrag öffnen. ↩
  75. Bundesarchiv: Die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit, Beschreibung der Forschungsarbeit von Günter Förster (MfS-Handbuch, Berlin 1996), Abschnitt „Inhalt“. Hier verwendet: der Online-Einführungstext, keine Auswertung des vollständigen Handbuchs; abgerufen am 2. Oktober 2026. Publikationsbeschreibung öffnen. ↩
  76. Jens Gieseke: Schwarz, Josef, MfS-Lexikon, Bundesarchiv; beruflicher Lebenslauf, Studium und Leitung der Bezirksverwaltung Erfurt. Biografische Forschungsdarstellung, abgerufen am 2. Oktober 2026; keine eigene Einsicht in seine Personalakte. Biografischen Eintrag öffnen. ↩
  77. Bundesarchiv, Stasi-Unterlagen-Archiv: BV Erfurt, Leiter der Bezirksverwaltung, Bestandsübersicht, Stand Dezember 2021, Abschnitte „Allgemeine Informationen“ und „Enthält u. a.“; abgerufen am 2. Oktober 2026. Beschreibung der Zuständigkeit und überlieferten Unterlagen, keine eigene Untersuchung der einzelnen Leitungsvorgänge. Bestandsübersicht öffnen. ↩
  78. Bundesarchiv, Stasi-Unterlagen-Archiv: 1.5 Bezirksverwaltung (BV) Erfurt, Abschnitte „Struktur der Bezirksverwaltung (BV) Erfurt 1989“ und „Die Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Erfurt“; abgerufen am 2. Oktober 2026. Verwendet für die Gliederung von 1989, das Linienprinzip und die 13 Kreisdienststellen. Übersicht öffnen. ↩
  79. Bundesarchiv, Stasi-Unterlagen-Archiv: BV Erfurt, Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG), Bestandsübersicht, Stand Dezember 2021, Abschnitte „Allgemeine Informationen“ und „Enthält u. a.“; abgerufen am 2. Oktober 2026. Beschreibung der Aufgaben und Überlieferung, keine eigene Auswertung der einzelnen Sachakten. Bestandsübersicht öffnen. ↩
  80. Bundesarchiv, Stasi-Unterlagen-Archiv: BV Erfurt, Abteilung M (Postkontrolle), Bestandsübersicht, Stand Dezember 2021, „Allgemeine Informationen“ und „Informationen über die Bearbeitung des Teilbestandes“; abgerufen am 2. Oktober 2026. Bestandsübersicht öffnen. ↩
  81. Rüdiger Sielaff: „Zum Negativ-Feindlichen tendierende Positionen“ feststellen – die Postkontrolle, in: Peter Boeger / Elise Catrain (Hg.), Stasi in Thüringen. Die DDR-Geheimpolizei in den Bezirken Erfurt, Gera und Suhl, BStU, Berlin 2018, S. 76–80, hier S. 76 mit Anm. 251–253 sowie S. 80 mit Anm. 264–267. Verwendet wird die publizierte Darstellung, keine eigene Einsicht in die dort nachgewiesenen Originalakten. Publikation öffnen (PDF). ↩
  82. Bundesarchiv, Stasi-Unterlagen-Archiv: Codename „Konfrontation“. Erstes deutsch-deutsches Treffen: Willy Brandt trifft Willi Stoph in Erfurt, Abschnitte „Vorgeschichte zum Treffen“ und „Der Tag des Besuchs“; abgerufen am 2. Oktober 2026. Institutionelle Einordnung. Darstellung öffnen. ↩
  83. Elise Catrain: 1970. Stasi-Aktion „Konfrontation“ – Willy Brandt in Erfurt, in: Peter Boeger / Elise Catrain (Hg.), Stasi in Thüringen, BStU, Berlin 2018, S. 28–31, insbesondere S. 28–29 zu Vorbereitung und Postkontrolle sowie S. 31 zur nachträglichen Identifizierung. Verwendet wird die Forschungsdarstellung mit ihren Archivnachweisen. Kapitel öffnen (PDF). ↩
  84. MfS, ZAIG: Abschlussbericht zur Aktion „Konfrontation“, 15. April 1970, BArch, MfS, ZAIG, Nr. 11404, Bl. 2–40. Gelesene Teile des Online-Transkripts: Eingangsbewertung und Aufschlüsselung der 119 Zuführungen. Behördenquelle; keine vollständige Auswertung aller 39 Dokumentseiten. Bericht öffnen; Aufschlüsselung ansehen. ↩
  85. Elise Catrain: Haft für Eisenacher Familie – das Stasi-Gefängnis „Andreasstraße“, in: Peter Boeger / Elise Catrain (Hg.), Stasi in Thüringen, BStU, Berlin 2018, S. 85–87, hier S. 85–86. Forschungsdarstellung mit Aktennachweisen und Zeitzeugeninterviews; keine eigene Einsicht in die vollständigen Familienakten. Kapitel öffnen (PDF). ↩
  86. Florian Lipp im Gespräch mit Dagmar Hovestädt: DDR-Punks und die Stasi, Podcast „111 Kilometer Akten“, Folge 60 vom 18. Mai 2022, Bundesarchiv, gelesenes Transkript: Einstufungsverfahren, Spielerlaubnis und unterschiedliche kulturpolitische Behandlung in den 1980er-Jahren. Forschungsgespräch; keine vollständige Lektüre seiner Dissertation behauptet. Gespräch und Transkript öffnen. ↩
  87. Stephanie Schlesier: Die „operative Bearbeitung“ – Punkbands im Visier der Stasi, in: Peter Boeger / Elise Catrain (Hg.), Stasi in Thüringen, BStU, Berlin 2018, S. 72–75, hier S. 72–73 mit Anm. 244–246. Forschungsdarstellung zur Band und den Vorgängen „Friseur“, „Laien“ und „Schlagzeug“. Kapitel öffnen (PDF). ↩
  88. Bundesarchiv: Besondere humanitäre Bemühungen, Hintergrundinformationen zur Edition von Dokumenten aus den Jahren 1963–1969. Online-Darstellung gelesen; keine vollständige Auswertung der Edition. Darstellung öffnen. ↩
  89. Jan Philipp Wölbern: Der Häftlingsfreikauf aus der DDR, in: BStU (Hg.), Staatssicherheit. Ein Lesebuch zur DDR-Geheimpolizei, Berlin 2015, hier S. 160–163. Forschungsdarstellung gelesen; keine eigene Auswertung der zugrunde liegenden Verhandlungsakten. Kapitel öffnen (PDF). ↩
  90. Bundesarchiv, Stasi-Mediathek: Abteilung XII (Zentrale Auskunft, Speicher), Organisationsdarstellung; Aufgaben, regionale Struktur und Erfassungsarten. Online-Darstellung gelesen, keine eigene Auswertung der Registraturanweisungen. Darstellung öffnen. ↩
  91. Doreen Hartwich: F 16 (Personenkartei), MfS-Lexikon, Bundesarchiv. Erläuterung der Felder und Verbindung zur Vorgangskartei. Eintrag öffnen. ↩
  92. Doreen Hartwich: F 22 (Vorgangskartei), MfS-Lexikon, Bundesarchiv. Erläuterung der Trennung, Verzeichnung und Archivsignatur. Eintrag öffnen. ↩
  93. Bundesarchiv, Stasi-Unterlagen-Archiv: BV Erfurt, Abteilung XII (Auskunft, Speicher), Bestandsübersicht, Stand Dezember 2021; Aufgaben, Inhalt und Bearbeitung des Teilbestandes. Beschreibung gelesen, keine eigene Einsicht in die einzelnen Sachakten. Bestandsübersicht öffnen. ↩
  94. Helmut Müller-Enbergs: Werbung, MfS-Lexikon, Bundesarchiv; Vorbereitung, Kontaktgespräche und Werbungsgrundlagen. Online-Forschungsdarstellung gelesen, keine eigene Auswertung der Werbungsberichte einzelner Personen. Eintrag öffnen. ↩
  95. Helmut Müller-Enbergs: Verpflichtung, MfS-Lexikon, Bundesarchiv; schriftliche und mündliche Bereitschaftserklärungen. Eintrag öffnen. ↩
  96. Helmut Müller-Enbergs: IM-Vorgang, MfS-Lexikon, Bundesarchiv; Personalakte, Arbeitsakte, IM-Vorlauf und Sonderform bei IMK. Erläuterung gelesen; die Richtlinien 1/68 und 1/79 wurden für diesen Abschnitt nicht vollständig ausgewertet. Eintrag öffnen. ↩
  97. Helmut Müller-Enbergs: Inoffizieller Mitarbeiter zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens (IMK), MfS-Lexikon, Bundesarchiv; Aufgaben und Unterscheidung der logistischen Unterstützung. Eintrag öffnen. ↩
Grenzen der Darstellung

Die Gesamtzahl der Inhaftierten und ihre genaue Bezugsgruppe müssen noch abgeglichen werden: Bei der bisherigen Recherche erschienen Angaben zu 5.039 Stasi-Untersuchungshäftlingen und zu über 5.500 Menschen. Die am 2. Oktober 2026 erneut gelesenen Seiten „Lebensgeschichten“ und „Ort der Unterdrückung“ nennen 5.523. Eine Erklärung der unterschiedlichen Fassungen und eine Prüfung der Bezugsgruppen stehen noch aus. Deshalb wird hier noch keine Gesamtzahl verwendet. Auch Kapazitätsangaben im Handbuch sind vor einer grafischen Darstellung abzugleichen.

Unbelegte Einzelheiten zum Haftalltag werden weggelassen: Ein fester Tagesablauf, die Bedingungen meiner Haftaufnahme und konkrete Vernehmungsmethoden in meinem Fall werden ohne zusätzliche Belege nicht rekonstruiert. Das gerichtliche Aktenzeichen des Urteils ist im Rehabilitierungsbeschluss belegt; die vollständige Archivsignatur bleibt abzugleichen. Dokumentierte Fakten und persönliche Erinnerungen werden getrennt gekennzeichnet.

Zitierhinweis: Mario V.W.B.R. Obst: Die Stasi – Themen und Quellen, stasihaft.de, Stand: 2. Oktober 2026. Für einzelne Aussagen bitte das jeweilige Kapitel und den zugehörigen Nachweis nennen. Bei der Verwendung einer Originalquelle ist zusätzlich deren Verfasser bzw. herausgebende Institution anzugeben.